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Gefängnis statt Familienfeier

Die Bundespolizei hat bei Grenzkontrollen an der A93 einen Italiener verhaftet. Der Mann hat eine Mindestfreiheitsstrafe von 540 Tagen zu verbüßen. Foto: Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

23. Juni 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Gefängnis statt Familienfeier: Für einen Italiener ging es für 540 Tage in Haft, nachdem er von der Bundespolizeidirektion München an der A93 bei Kiefersfelden (Landkreis Rosenheim) gestoppt wurde.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Bundespolizei hat am gestrigen Donnerstag an der A93 bei Kiefersfelden einen Italiener verhaftet. Der Mann wollte nach eigenen Angaben eine Familienfeier in Bayern besuchen. Doch aus diesem Vorhaben ist nichts geworden. Der 58-Jährige wurde in ein Gefängnis gebracht. Er hat Restfreiheitsstrafen von insgesamt 540 Tagen zu verbüßen.
Bei der Überprüfung der Personalien des italienischen Pkw-Fahrers fanden die Bundespolizisten heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Augsburg vorlag. Demnach hat er aufgrund einer Entscheidung des Augsburger Amtsgerichts aus dem Jahr 2016 zwei Restfreiheitsstrafen jeweils wegen Insolvenzverschleppung zu verbüßen. Dabei hat die eine Haftstrafe eine Dauer von 351 Tagen und die andere von 189 Tagen.

Nachdem der Verurteilte in der Vergangenheit einen Teil seiner 47-monatigen Gesamtfreiheitsstrafe „abgesessen“ hatte, war er 2021 aus Deutschland abgeschoben worden. Mit seiner Rückkehr wurde der festgesetzte Rest des Freiheitsentzugs fällig. Bei seiner Festnahme erklärte er, dass er gar nicht vorhatte, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Angeblich wollte er nur kurz an einer Familienfeier teilnehmen. Statt zu feiern, musste er Mittwochabend in der Justizvollzugsanstalt Bernau „einziehen“.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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