Landkreis Rosenheim – Wer noch einen alten Papierführerschein hat, sollte sich baldmöglichst um einen Tauschtermin beim Verkehrszentrum des Landratsamtes Rosenheim kümmern. Stichtag ist der 19. Januar 2024, ab Herbst ist mit Wartezeiten von bis zu sechs Wochen zu rechnen. Derzeit gibt es noch viele freie Termine.
Bianco Domprobst, Leiter des Verkehrszentrum, warnt zudem, dass abgelaufene Papierführerscheine auch im Ausland ungültig sind. „Die Sommerferien stehen vor der Tür. Bei abgelaufenen Papierführerscheinen ist zum Teil mit Bußgeldern zu rechnen. Es kann aber auch vorkommen, dass die alten Papierführerscheine bei Mietwagenausgaben oder auch Fahrzeugkontrollen gar nicht erst anerkannt werden.“ Der neue Kartenführerschein hingegen ist europaweit einheitlich, so dass es keine Missverständnisse oder Verständnisprobleme bei Kontrollen im Ausland gibt.
Dran sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970
Da der Andrang erfahrungsgemäß ab Herbst erheblich zunehmen wird, bittet das Landratsamt Rosenheim daher eindringlich, noch jetzt die freien Termine der Fahrerlaubnisbehörde im Verwaltungszentrum Rosenheim zu nutzen. Der Pflichtumtausch ist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Aktuell sind die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre alten Führerscheine umzutauschen. Die Frist endet am 19. Januar 2024. Im Anschluss folgen die Geburtsjahrgänge von 1971 oder später. Auch Führerscheine der ersten Antragswelle (Jahrgänge 1953 bis 1958 sowie 1959 – 1964) müssen aufgrund von Corona jetzt noch getauscht werden.
Zusätzlich macht das „Mobile Verkehrszentrum“ auch Halt in den Landkreis-Gemeinden. Wie oft und wann das „Mobile Verkehrszentrum“ im Landkreis Rosenheim Station macht, hängt von den Kapazitäten der Behörde und dem Wunsch der Gemeinden ab. Durch das „Mobile Verkehrszentrum“ ist es nicht nötig, für den Umtausch des Führerscheins ins Landratsamt nach Rosenheim zu kommen. Alle notwendigen Arbeitsschritte für den Pflichtumtausch werden bei dem Termin vor Ort in der Heimatgemeinde erledigt. Der neue EU-Kartenführerschein wird im Anschluss automatisch zugeschickt. Zum Termin muss nur der Ausweis, ein biometrisches Passbild und der alte Führerschein mitgebracht werden. „Bei den Gemeindeterminen können aber nicht alle Umtauschpflichtigen abgearbeitet werden, deswegen ist es sinnvoller, jetzt die freien Termine im Landratsamt nutzen“, betont Bianco Domprost.
Der Gesetzgeber hat am 15. Februar 2019 beschlossen, dass alle Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden müssen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder EU-Bürger ein einheitliches Führerscheindokument besitzt. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.
Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch gibt es unter: https://www.landkreis-rosenheim.de/verkehr/#fahrerlaubnis-fuehrerschein-pflichtumtausch
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
0 Kommentare