Obing / Traunstein – Das Landgericht Traunstein verurteilte am 24. Januar diesen Jahres einen 32-jährigen rumänischen Staatsangehörigen wegen Vergewaltigung und Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren. Der Mann hat am 2. April 2022 gegen 0.20 Uhr eine Frau, die sich in Obing auf dem Nachhauseweg von ihrer Arbeitsstelle befand, auf offener Straße überfallen, sie brutal vergewaltigt und dabei ausgeraubt. Der Bundesgerichtshof verwarf nun die Revision des Angeklagten. Das Urteil ist somit rechtskräftig, der Angeklagte befindet sich weiterhin in Haft.
Dem Urteil der 7. Strafkammer des Landgerichts Traunstein lag eine Verständigung zugrunde, bei der dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe in einem bestimmten Bereich zugesichert wurde. Die von der Kammer nach Abgabe des Geständnisses verhängte Freiheitsstrafe liegt innerhalb des vereinbarten Rahmens.
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein Dr. Wolfgang Beckstein begründet die Zustimmung seiner Behörde zu dieser Verständigung mit dem wichtigen Aspekt des Opferschutzes: „Durch die getroffene Vereinbarung konnte der Geschädigten eine Aussage vor Gericht zwar nicht gänzlich erspart werden. Uns war aber wichtig, dass sie sich nicht einer konfrontativen Befragung durch die Verteidigung unterziehen muss. Da das Urteil nun rechtskräftig ist, wird die Geschädigte auch nicht erneut aussagen müssen.“
Der Angeklagte hat zwar trotz seines Geständnisses in zulässiger Weise Revision gegen das Urteil eingelegt. Diese hat der Bundesgerichtshof nun aber als unbegründet verworfen. Der Angeklagte, gegen den bisher bereits Untersuchungshaft vollzogen wurde, befindet sich nunmehr in Strafhaft und hat dort die vom Landgericht verhängte Freiheitsstrafe von 8 Jahren zu verbüßen.
(Quelle: Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Traunstein / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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