München / Bayern – Ab 1. August darf der Fischotter, laut neuer Verordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), in allen Landkreisen Niederbayerns und nahezu allen der Oberpfalz ohne aufwendige einzelne Ausnahmegenehmigung aus der Natur entnommen, sprich getötet, werden. Der LBV lehnt die gesamte Verordnung ab.
Hier die Pressemitteilung des LBV mit Stellungnahme des LBV-Geschäftsführers Helmut Beran im Wortlaut:
„Die neue Fischotter-Verordnung bietet nur Scheinlösungen an und hilft den betroffenen Teichwirten letztendlich nicht. Wie bei anderen Tierarten, die in Ausnahmen auch mal Konflikte mit dem Menschen verursachen können, plädiert der LBV beim Fischotter für einen sachlichen und pragmatischen Umgang mit der Situation. Denn der Fischotter gehört genauso zu Bayerns faszinierender Natur wie die Teichwirtschaft zur Kultur. Der LBV ignoriert auch nicht mögliche Probleme, die sich durch die Rückkehr des Otters für einige Teichwirte ergeben können. Deshalb sind wir immer bereit, an konstruktiven Lösungen mitzuarbeiten. Voraussetzung dafür ist jedoch eine klare Trennung der Situation an Erwerbs-Fischteichanlagen und an natürlichen Gewässern. Aus diesem Grund lehnt der LBV eine Entnahme der geschützten Art an Fließgewässern um Fischteiche, wie sie durch die neue Verordnung ermöglicht wird, strikt ab. Wir lehnen die gesamte Verordnung ab, weil eine wissenschaftliche Begleitung fehlt. Diese würde Erkenntnisse liefern, wie sich eine Entnahme auf den Erhaltungszustand der Populationen auswirkt und ob sie als Schadensminimierung wirksam ist. Wir fordern stattdessen seit langem, den bestehenden Managementplan zum Fischotter in Bayern endlich zu aktualisieren, was bisher jedoch nicht erfolgt ist.“
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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