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Bundespolizei stoppt überfüllten Kleinbus

Blick in den überfüllten Kleinbus. Foto: Bundespolizei

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

8. August 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Bad Reichenhall – Einen völlig überfüllten Kleinbus haben Bundespolizeibeamte am Grenzübergang Schwarzbach (Bad Reichenhall) aufgehalten. Bei acht zugelassenen Fahrgastplätzen kamen am Ende 19 Mitreisende zum Vorschein. Die Türken und Syrer besaßen keine gültigen Reisedokumente. Zudem stand der Fahrer unter Drogen.

Pressemeldung im Wortlaut:
 Am gestrigen Montagabend kontrollierten Kräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing auf der BAB 8 am Grenzübergang Schwarzbach einen Kleinbus mit deutscher Zulassung. Der 45-jährige Fahrer wies sich dabei mit einem niederländischen Reisepass und einem deutschen Führerschein aus.
Beim Blick ins Fahrzeuginnere staunten die Beamten dann aber beim Anblick der 16 Fahrgäste nicht schlecht. Denn ausgelegt war das Fahrzeug nur zur Beförderung von höchstens acht Personen. Aber nicht nur im Fahrgastraum, auch bei Öffnen des Kofferraums kamen weitere drei Männer sitzend und eingepfercht zum Vorschein. Mit insgesamt 20 Personen war damit der Opel Vivaro gefährlich überfüllt.
Zudem führte keiner der Mitfahrer für den Grenzübertritt notwendige Dokumente mit. Somit besteht gegen die drei syrischen und 16 türkischen Staatsangehörigen der Verdacht des Versuchs der unerlaubten Einreise. Gegen den Fahrer hat die Bundespolizeiinspektion Freilassing Ermittlungen wegen des Verdachtes des Einschleusens von Ausländern eingeleitet. Auf Grund der Tatsache, dass das Fahrzeug mit insgesamt 20 Personen besetzt war, ist die Einschleusung zudem unter gesundheitsgefährdenden Begleitumständen durchgeführt worden.
Der niederländische Fahrer wird sich aber nicht nur wegen der Schleusung verantworten müssen. Sein Drogentest verlief positiv auf Methamphetamin, weshalb zusätzlich der Verdacht des Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel besteht. Der Beschuldigte wird heute noch dem Haftrichter vorgeführt.(Quelle: Pressemitteilung: Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)

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