Rosenheim / Landkreis – Feuchttücher sind bei vielen Menschen im Alltag kaum wegzudenken. Nach der Nutzung sollten sie jedoch nicht arglos die Toilette hinuntergespült, sondern über den Restmüll entsorgt werden. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Rosenheim erklärt warum:
In den Rohren führen die Tücher regelmäßig zu problematischen Verstopfungen oder dass Pumpwerke lahmgelegt werden. Um den Abwasserstrom zur Kläranlage sicherzustellen, muss so manche Stadt ihre Pumpwerke fast wöchentlich aufwändig von zu Strängen verbundenen und ineinander verhedderten Feuchttüchern befreien. Sowohl im Wasserhaushalts- als auch im Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das Herunterspülen von Feuchttüchern über die Toilette verboten.
Folgender Grundsatz gilt: Es hat prinzipiell nichts in der Toilette zu suchen, was im Wasser nicht wie Klopapier zerfällt. Unabhängig davon, ob es sich beim Material um Baumwolle, Polyester oder Viskose handelt. Das entscheidende Kriterium ist die Reißfestigkeit. Dies gilt ebenso für weitere Abfälle wie gebrauchte Binden, Slipeinlagen, Tampons oder Kondome.
Feuchttücher gehören auch nicht auf den Kompost oder in die Biotonne
Eine Entsorgung über den eigenen Kompost oder die Biotonne sollte ebenfalls vermieden werden. Auch wenn manche Feuchttücher aus natürlichen Ausgangsmaterialien wie Baumwolle oder Bambus gefertigt sind und Begrifflichkeiten wie „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“ aufweisen, ist insbesondere wegen ihrer Reißfestigkeit stark zu bezweifeln, dass sie sich bei der Kompostierung sicher zersetzen. Zudem werden einige Tücher auch chemisch behandelt, gebleicht oder mit Lotionen und Duftstoffen benetzt.
Tipp: Statt Feuchttücher zur Reinigung alternativ einen Waschlappen mit Wasser (und Seife) verwenden. Neben der Vermeidung von Müll kann hierdurch auch eine nennenswerte Menge an Energie eingespart werden, die für die Herstellung von Viskose und damit Feuchttüchern benötigt wird.
Nähere Informationen rund um das Thema Abfallberatung gibt es online unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de. Bei Fragen: telefonisch an 08031-392-4313 oder per E-Mail an abfallberatung@lra-rosenheim.de.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)
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