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Schildkröten als Heimtiere: Was ist zu beachten?

Schildkröte läuft auf Rasen

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

10. August 2023

Lesezeit: 3 Minute(n)

Rosenheim / Bayern / Deutschland – Schildkröten erfreuen sich als Heimtiere aufgrund ihrer faszinierenden Natur und ihres ruhigen Wesens großer Beliebtheit. Nicht alle Arten eignen sich jedoch für die uneingeschränkte Haltung zu Hause, einige sind sogar gesetzlich geschützt. Wer mit dem Gedanken spielt, eine Schildkröte einziehen zu lassen, sollte sich deshalb vorab genau informieren. Hier Tipps vom Industrieverband Heimtierbedarf.

In rund einem Drittel der 1,3 Millionen Terrarien in deutschen Haushalten wohnen Schildkröten. Das ist das Ergebnis einer haushaltsrepräsentativen Erhebung im Auftrag des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH) e.V. und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF). Damit sind Schildkröten in Deutschland die beliebtesten Terrarientiere – noch vor Schlangen.
Bevor man sich für den Kauf oder die Adoption einer Schildkröte als Haustier entscheidet, sollte man sich gründlich über die gesetzlichen Bestimmungen, die spezifischen Anforderungen der Art und die Verantwortung als Tierhalter informieren. Das gewährleistet nicht nur das Wohlergehen der Tiere, sondern es ermöglicht auch eine bereichernde und erfüllende Erfahrung für den Halter.

Schutzstatus von Schildkröten beachten

Einige Schildkrötenarten unterliegen einem besonderen Schutz. Europäische Landschildkröten zum Beispiel sind in Europa im Anhang A der EU-Artenschutzverordnung aufgeführt und somit streng geschützt. Halter müssen daher den rechtmäßigen Erwerb der Tiere über eine EG-Vermarktungsgenehmigung nachweisen und den Besitz der Tiere sowie jede Bestandsveränderung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Nach dem Artenschutzrecht ist zudem eine regelmäßige Kennzeichnung der Tiere in Form einer Fotodokumentation oder durch die Implantation eines Mikrochips bzw. Transponders vorgeschrieben, sofern die Tiere mehr als 500 Gramm wiegen. Dr. Martin Singheiser, Geschäftsführer des Bundesverbands für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA) führt dazu aus: „Bei Jungtieren muss mindestens einmal im Jahr ein Foto der Ober- und Unterseite des Tieres auf schwarz-weißem Schachbrett-Papier mit Maßstab gemacht werden. Auch das Gewicht wird dabei gemessen.“
Andere Arten wiederum sind gänzlich für die Haltung verboten. „Bei den Wasserschildkröten betrifft das zum Beispiel die Buchstaben-Schmuckschildkröte Trachemys scripta. Diese Art steht auf der Liste der invasiven Arten von unionsweiter Bedeutung und unterliegt somit einem Haltungs-, Vermehrungs- und Abgabeverbot“, erklärt der Experte. Lediglich Bestandstiere dürfen noch – mit der Duldung der zuständigen Behörde – bis an ihr Lebensende gehalten werden.

Schildkrötenhaltung: Was alles dazugehört

Neben den rechtlichen Grundlagen sollten angehende Schildkrötenhalter auch die Bedürfnisse und Anforderungen ihrer Tiere vor deren Erwerb kennen. Grundsätzlich zählen dazu:
• Platzanforderungen,
• das Einrichten von Terrarium, Aquaterrarium oder Freigehege inklusive Technik für Beleuchtung und Temperatur,
• die artspezifische Fütterung,
• gegebenenfalls eine erforderliche Überwinterung,
• die medizinische Versorgung und Routinechecks sowie
• die Lebenserwartung.

Dr. Singheiser macht deutlich, wie unterschiedlich diese Anforderungen sein können: „Mediterrane und tropische Landschildkröten unterscheiden sich zum Beispiel, da nur erstere eine Winterruhe halten. Die Haltung tropischer Arten ist damit direkt energieintensiver, da das ganze Jahr hohe Temperaturen aufrechterhalten werden müssen.“ Auch Wasser- und Landschildkröten unterscheiden sich sehr in ihrer Haltung, weil plötzlich Themen wie Filtertechnik und regelmäßige Wasserwechsel zu bedenken sind.
Es ist daher essenziell, sich im Vorfeld selbstkritisch zu überlegen, was für eine Art infrage kommt und wie aufwändig die Haltung über die lange Lebensdauer ist. Außerdem gibt es auch die grundsätzlichen Fragen, die alle Tierhalter betreffen – zum Beispiel, wer sich im Urlaub um die Betreuung der Tiere kümmert.

Wo kann ich mich informieren?

Glücklicherweise gibt es einige Stellen, an denen man sich im Vorfeld informieren kann. „Informationen zur richtigen Haltung und dem Schutzstatus findet man in Fachliteratur, bei Vereinen und Verbänden. Der Zoofachhandel ist verpflichtet, beim Verkauf dem Kunden schriftliche Informationen zur tiergerechten Haltung seines Tieres mitzugeben, das ist in Paragraph 21 des Tierschutzgesetzes verankert“, fasst Dr. Singheiser zusammen. Über den Schutzstatus informiert zum Beispiel das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf der Seite www.wisia.de. Generelle Fragen zur Haltung werden etwa beim Haustier-Berater des Bundesministeriums für Landwirtschaft oder auf Online-Portalen wie www.leben-mit-heimtier.de beantwortet. Zu guter Letzt können auch Tierärzte, lokale Tierschutzorganisationen oder Tierheime informieren oder geeignete Ansprechpartner vermitteln. 
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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