Rosenheim – Trotz digitalem Zeitalter machen die Parteien noch analogen Wahlkampf mit klassischen Wahlplakaten. Doch diese werden immer öfter Ziel von Vandalismus, auch in der Region Rosenheim. Die Rosenheimer AfD hat darauf jetzt eine besondere Antwort:
Mit diesem Text wendet sich die Rosenheimer AfD jetzt an diejenigen, die ihre Wahlplakate abreißen. Foto: re
Ob Wahlplakate in Zeiten von zunehmender Digitalisierung überhaupt noch Sinn machen, darüber wird schon seit einigen Jahren diskutiert, denn natürlich läuft auch beim Wahlkampf immer mehr über die sozialen Medien.
Aber ausgedient haben die analogen Wahlplakate bis jetzt noch nicht. Auch wenn sie zunehmend Ziel von Vandalismus werden. Ende August wurden im Rosenheimer Stadtgebiet an sechs Standorten Wahlplakate beschädigt (wir berichteten).
Und die Beschädigungen der Wahlplakate gehen anscheinend weiter. Unser Beitragsbild entstand am heutigen Montag beim Salingarten. Viel von den Wahlplakaten ist da aktuell nicht mehr übrig. Getroffen hat es dort fast jede Partei. Dazu wurden auf den Holzwänden für die Plakate auch noch einige politische Meinungen abgegeben.
Die Rosenheimer AfD antwortet auf die Zerstörungswut mit Zetteln an den Plakatwenden mit folgender Aufschrift: „Liebe AfD-Gegner!. Die von Euch abgerissenen Plakate bitte nicht auf den Boden werfen, nehmt sie doch bitte mit nach Hause“:
„Nahezu stündlich werden Wahlplakate beschädigt“
Nahezu stündlich würde es derzeit zu Beschädigungen der Wahlplakate kommen, ärgert sich Rosenheimer AfD-Stadtrat Andreas Kohlberger – i n Rosenheim ebenso wie in Raubling, Prien, Prutting, Bad Aibling und Kolbermoor. Seinen Eindruck nach trifft es überwiegend Plakate der AfD. In Bad Aibling konnte jüngst sogar ein Täter auf frischer Tat von Mitgliedern der AfD ertappt werden, mit einem Stoß abgerissener AfD-Wahlplakaten in den Händen.
Das Abreißen und Beschädigen der Wahlplakate ist aber kein Kavaliersdelikt. Die Polizeiinspektion Rosenheim hat dazu gemeldet: „Unerheblich der politischen Ausrichtung einer Partei werden Beschädigungen an Wahlplakaten verfolgt und Strafverfahren eingeleitet.“
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Karin Wunsam / Foto: re)
Ja.
Aber kommt bei den Strafverfahren denn auch was raus dabei?
Wo unsere Justiz doch so überlastet mit der immer noch andauernden Verfolgung schwerer Straftaten wie „Maske unter der Nase getragen“, „Umarmung im Freien“ oder „Abgabe von Schallzeichen“ auf Kundgebungen ….
Bernhard Baron Boneberg
Lehrbeauftragter für öffentliches Recht
83026 Rosenheim