Schönau am Königssee / Landkreis Berchtesgadener Land – Tödlicher Bergunfall am gestrigen Donnerstagvormittag bei der Watzmann-Ostwand in Schönau am Königssee: Ein Fels löste sich aus der Wand und mit ihm stürzte ein 42-jähriger in die Tiefe.
Der 42-jährige aus Nordrhein-Westfalen war zusammen mit zwei Begleitern aus Südbayern unterwegs, um gemeinsam den Berchtesgadener Weg an der Watzmann-Ostwand oberhalb des Königssees zu begehen. Nach der Querung oberhalb der Wasserfallplatten verstieg sich das Trio nach den Angaben der Polizei und kam in schroffes Gelände, das mit Gras und Felsblöcken durchsetzt war.
Als sie ihren Fehler bemerkten, wollten sie zurück steigen. Einem der Bergsteiger brach hierbei ein Fels aus der Wand heraus, so dass er zusammen mit dem gelösten Felsstück abstürzte. Unmittelbar unterhalb der Unfallstelle bricht die Wand über 100 Meter senkrecht ab. Zwei Bergsteiger, die sich unterhalb der Wasserfallplatten im Bereich des 2. Sporn befanden, bekamen den Absturz mit und setzten dann als erstes den Notruf ab.
Die Begleiter des Verunfallten alarmierten auch sofort den Notruf, woraufhin die Bergwacht mit dem Rettungshubschrauber Christoph 14 zur Einsatzstelle flog. Die Einsatzkräfte konnten aber nur noch den Tod feststellen. Daraufhin begann der Rettungshubschrauber sofort die Zeugen, die den Absturz mitbekommen hatten, auszufliegen. Die Begleiter des abgestürzten Mannes wurden durch die Bergwacht gesichert, um in dem Absturzgelände nicht auch noch abzustürzen. Anschließend wurden sie ebenfalls ausgeflogen.
Zur Bergung des Toten wurden Polizeibergführer der Alpinen Einsatzgruppe Berchtesgaden und Bergwachtmänner der Bergwacht Berchtesgaden mit dem Polizeihubschrauber Edelweiß 3 an die Einsatzstelle geflogen. Die Bergung gestaltete sich in dem Absturzgelände äußerst schwierig. Im Anschluss wurde noch ein Bergführer und sein Gast ausgeflogen, da sie an der Einsatzstelle vorbeigingen und mitbekamen, was passiert war. Der angedachte Abstieg des Bergführers mit seinem Gast wurde aus Gründen der latenten Steinschlaggefahr bei den Bergungsarbeiten dann in Absprache mit der Polizei unterlassen.
Alle drei Bergsteiger waren erfahren und gut ausgerüstet. Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Polizei scheidet Fremdverschulden aus. Auch eine Garantenstellung (Pflicht einer Person dafür einzustehen, dass ein Unfall usw. nicht eintritt -Anmerkung der Redaktion) durch die Begleiter scheint, laut Polizei, nicht gegeben. Die weiteren Untersuchungen zum Unfallgeschehen werden durch die Polizeiinspektion Berchtesgaden, unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein, geführt.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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