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Radl-Kontrollen am Südtiroler Platz

Radl-Anhänger der Stadt Rosenheim. Foto: Stadt Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

7. Oktober 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim – Der Südtiroler Platz vor dem Bahnhof Rosenheim ist nicht als Abstellplatz für Fahrräder gedacht. Deswegen wollen Mitarbeiter der Rosenheimer Stadtverwaltung am kommenden Montag dort unterwegs sein und die Radler freundlich auf das richtige Parken hinweisen.

Radl-Anhänger der Stadt Rosenheim. Foto: Stadt Rosenheim

Das liest man auf der Rückseite des Anhängers. Fotos: Stadt Rosenheim

Die Neugestaltung des Südtiroler Platzes ist fast abgeschlossen. Der neue Bahnhofsvorplatz mit seinen schattigen Sitzgelegenheiten unter Bäumen, mit Blumen, einem Kunstwerk und einem sprudelnden Wasserspiel wird von der Öffentlichkeit gerne genutzt. Doch es gibt auch Beschwerden, vor allem über zahlreiche Fahrräder, die direkt auf dem Platz angekettet und abgestellt werden. Ein Anblick, der mit der Neugestaltung des Platzes und dem Bau des benachbarten Fahrradparkhauses eigentlich der Vergangenheit angehören sollte.
Das Miteinander auf dem Südtiroler Platz wird seit Juli 2023 durch eine Benutzungssatzung (www.rosenheim.de/politik-verwaltung/ortsrecht) geregelt, die der Stadtrat einstimmig beschlossen hat. Darin ist festgelegt, dass das Abstellen von Fahrrädern auf dem Platz nicht erlaubt ist. Dafür steht nur ein paar Meter weiter ein Fahrradparkhaus zur Verfügung, das kostenlos genutzt werden kann.

Ab kommenden Montag, 9. Oktober, werden  Mitarbeiter der Stadtverwaltung auf dem Südtiroler Platz unterwegs sein und Fahrradfahrer freundlich auf das richtige Parken hinweisen und speziell angefertigte Anhänger an Fahrrädern anbringen, die an die sichere Abstellmöglichkeit im Fahrradparkhaus erinnern sollen. Sollte diese Ansprache keine Wirkung zeigen, können aber auch Bußgelder verhängt werden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild, Foto: Stadt Rosenheim)

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