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Die letzte Reise: Wenn das Heimtier stirbt

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

24. Oktober 2023

Lesezeit: 3 Minute(n)

Rosenheim / Bayern / Deutschland – Der Verlust eines geliebten Heimtiers ist meist eine sehr emotionale Erfahrung. Über die Jahre ist das Tier einem ans Herz gewachsen, wird wie ein Familienmitglied angesehen. Entsprechend würdevoll möchten die meisten sich dann auch von ihrem tierischen Begleiter verabschieden. Der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) Informiert darüber.

So wie Heimtiere einen immer größeren Stellenwert in unserer Gesellschaft einnehmen, werden auch Bestattungen für Katze, Hund und Co. seit Jahren stärker nachgefragt. Über die Jahre verbringt man mit seinem Heimtier nicht nur viel Zeit, sondern baut oft auch eine enge Verbindung auf. Der Wunsch nach einem würdevollen Abschied liegt also oftmals nahe.
Kevin Hellwig ist erster Vorsitzender im Bundesverband der Tierbestatter e. V. und ordnet die Entwicklung ein: „Aktuell haben wir rund 190 Tierfriedhöfe in Deutschland. Ein Großteil der Tiere wird allerdings in einer Feuerbestattung verbrannt und die Asche dann verteilt oder in einer Urne aufbewahrt. Geschätzt zu etwa 70 Prozent werden Hunde bestattet, gefolgt von Katzen und mit etwas Abstand auch Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögeln.“ Nutztiere dagegen unterliegen in Deutschland der sogenannten Beseitigungspflicht, müssen also in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt verbrannt werden. „Selbst wenn jemand beispielsweise die Ziege oder das Huhn ausschließlich als Heimtier gehalten hat, sind uns Bestattern da leider die Hände gebunden“, erklärt Hellwig.

Schon zu Lebzeiten Vorsorge treffen

Im Idealfall wird schon zu Lebzeiten des Tieres geplant, was im Falle des Ablebens passieren soll. Tierbestatter beraten dazu gerne und erklären, welche Möglichkeiten es gibt. Wird eine Bestattungsvorsorge vereinbart, kümmern sich die Bestatter um alle Details und Formalitäten, sobald der Trauerfall eintritt. Wird das Heimtier bei einem Tierarzt eingeschläfert, kann man es beispielsweise selbst mitnehmen oder aber den Bestatter mit der Überführung beauftragen. Auch die Möglichkeiten zu einer Trauerfeier oder Zeremonie können im Rahmen einer Vorsorge abgesprochen werden. Der Bundesverband der Tierbestatter e. V. beantwortet zur Information auf seiner Webseite die wichtigsten Fragen, was im Sterbefall zu tun und zu bedenken ist, und bietet außerdem eine Tierbestatter-Suche an: https://www.tierbestatter-bundesverband.de/was-tun-im-sterbefall/tierbestatter-suche/

Möglichkeiten der Bestattung

Verbreitet sind besonders folgende Bestattungswege:
Die Feuerbestattung ist mit Abstand die häufigste Wahl. Die Urne können Besitzer im Anschluss mit nach Hause nehmen oder zum Beispiel auf einem Tierfriedhof beisetzen lassen. Auch das Verstreuen der Asche im eigenen Garten ist unproblematisch. Seltener nachgefragt, aber möglich ist es, die Asche beispielsweise zu Diamanten oder sogenanntem Ascheschmuck zu verarbeiten. Bei einer Sammeleinäscherung im Krematorium werden gleich mehrere Tiere gleichzeitig verbrannt – in dem Fall wird die Asche beim Krematorium verstreut, da keine einzelne Zuordnung mehr möglich wäre.
Bei der klassischen Erdbestattung wird das Tier in einer biologisch abbaubaren Decke oder in einem Sarg auf einem Tierfriedhof bestattet. Möglich sind dabei sowohl Einzelgräber als auch eine Fläche, auf der mit der Zeit mehrere der eigenen Heimtiere bestattet werden können. Zudem ist auch die anonyme Bestattung möglich.
Eine Sonderform der Erdbestattung ist die Beerdigung im eigenen Garten. Grundsätzlich ist das nur erlaubt, wenn der Garten nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt und das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit verstorben ist. Genaue Regelungen, ob es zulässig ist und welche Abstände beispielsweise zu den Grundstücksgrenzen eingehalten werden müssen, unterscheiden sich kommunal. Auch Größe und Gewicht des Tieres können in seltenen Fällen Ausschlusskriterien für die Bestattung im Garten sein. Wer darüber nachdenkt, sollte sich entsprechend beim örtlichen Ordnungs- oder Veterinäramt über die genauen Regelungen informieren.
Auch für Tiere ist die Bestattung in einem Friedwald verbreitet. „Dabei gibt es zuerst eine Feuerbestattung. Dann kann man sich zum Beispiel einen Baum in dem Friedwald aussuchen und zu den Wurzeln wird die Urne dann vergraben. Eine Plakette oder eine Tafel am Baum erinnert an das Tier“, erklärt Hellwig.
Ebenfalls möglich ist die Seebestattung, bei der die Asche auf dem Meer verstreut wird. Der Experte ergänzt dazu: „Manche Reedereien bieten sogar eine gemeinsame Seebestattung von Mensch und Tier an. Dann werden beide an derselben Stelle verstreut.“
Ein sehr begrenztes Angebot, dass nur wenige Friedhöfe anbieten, ist die gemeinsame Bestattung von Mensch und Heimtier. Das ist nur mit einer Feuerbestattung möglich, bei der die Einäscherung getrennt im Human- und Tierkrematorium erfolgt. Wie in einem Familiengrab werden die Urnen der Individuen dann an einer gemeinsamen Stelle begraben. Da die Urne mit der Asche des Tieres rechtlich als Grabbeigabe betrachtet wird, muss der Mensch zuerst bestattet werden. Stirbt das Tier zuerst, kann die Urne zu Hause solange aufbewahrt werden – überlebt es seinen Halter, kann es im Nachhinein zum Grab hinzugefügt werden.
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild re)

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