Rosenheim / Bayern / Deutschland – Hundehaufen auf dem Gehweg sind ärgerlich. Man spricht gern davon, dass verantwortungsbewusste Halter sich um das Entfernen kümmern. Tatsächlich ist es meist sogar eine Ordnungswidrigkeit, die Haufen liegen zu lassen. Der Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) informiert.
Die Situation ist ein Klassiker: Man geht spazieren und im besten Fall bemerkt man rechtzeitig, dass auf dem Weg ein Hundehaufen liegt – sonst steht demnächst die Reinigung der Schuhe an. Kurz kommt der Ärger auf, dass irgendein Halter sich nicht um die Hinterlassenschaften seines Hundes gekümmert hat. Aber sind Halter eigentlich dazu verpflichtet, den Kot zu beseitigen? Rechtsanwalt Frank Richter, der sich auf das Tierrecht spezialisiert hat, klärt über die gesetzlichen Grundlagen auf.
Bin ich verpflichtet, den Kot meines Hundes aufzusammeln?
„Im Prinzip sind Halter überall zum Aufsammeln verpflichtet. Dies ergibt sich aus kommunalen Satzungen und landesrechtlichen Vorschriften, aber auch aus bundesrechtlichen Vorschriften, wie § 42 Straßengesetz oder § 32 der Straßenverkehrsordnung“, erklärt Richter. „Für einzelne Waldflächen oder manchmal für den eigenen Grund und Boden kann es aber Regelungslücken und damit ‚Erlaubnisse‘ geben.“ Die Vorschriften seien jedoch nicht in einem einzelnen Gesetz verankert, sondern setzten sich aus verschiedenen Regelungen zusammen. So kümmere sich der Bund beispielsweise um den Straßenverkehr, in anderen Bereichen hätten dagegen die Länder Gesetzgebungskompetenz und Kommunen können zudem eigene Satzungen erlassen.
Warum gibt es diese Verpflichtung?
Der Ärger, wenn man in einen Hundehaufen getreten ist oder dieser den Gehweg verschmutzt, ist nur ein Grund dafür. Vielmehr hat der Kot Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. So sind die Hinterlassenschaften ein Gesundheitsrisiko, weil sich in den Haufen auch Würmer und Viren tummeln können. Das gefährdet nicht nur andere Tiere, auf die die Erreger übergehen können. Vor allem, wenn der Kot etwa auf oder an einem Spielplatz hinterlassen wurde, können auch Kinder schnell in Kontakt damit kommen.
Auch für die Umwelt sind die Ausscheidungen problematisch. Urin und vor allem Kot von Hunden enthält hohe Werte an Stickstoff und Phosphor, die den Boden überdüngen können. Bei einem einzelnen Hund sind die Auswirkungen gering. Doch an beliebten Orten, an denen viele Menschen mit ihren Hunden gehen, konnten Studien bereits einen Effekt nachweisen.
Welche Strafen und Bußgelder drohen?
„Grundsätzlich wird es als Ordnungswidrigkeit angesehen, wenn Halter die Fäkalien ihres Hundes nicht entfernen. Darauf steht dann eine Geldstrafe und die beträgt je nach Bundesland zwischen 10 und 150 Euro. Gemeindliche Satzungen können abweichende Geldbußen festsetzen“, sagt Anwalt Richter. Darüber hinaus sei aber auch der Ablageort relevant – also ob es etwa um ein Wiesengrundstück oder einen Kinderspielplatz geht. „Es ist schon vorgekommen, dass ein Gericht hierin eine Straftat, und zwar Körperverletzung, gesehen hat, da die Gesundheit von Kindern fahrlässig gefährdet wurde, als ein Hund auf einem Spielplatz seinen Haufen hinterließ“, macht der Experte aufmerksam.
Gibt es eine Mitführpflicht für Kotbeutel?
Nun könnte man vielleicht annehmen, dass auch das Mitführen von Kotbeuteln verpflichtend sei. Dem ist aber nicht so. Die Ordnungswidrigkeit liegt nur im Nichtentfernen des Kothaufens. „Wie er die Spuren seines Vierbeiners beseitigt, bleibt dem Hundehalter überlassen“, erklärt Richter. Alternativen sind etwa, eine Kotschaufel, Taschentücher oder eine alte Zeitung zu benutzen.
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild re)
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