Rosenheim / Bayern / Deutschland – Der heutige Mittwoch, 22. November, ist nach wie vor in vielen Kalendern als Buß- und Bettag vermerkt. Dabei ist dieser protestantische Feiertag seit 1995 kein gesetzlicher Feiertag mehr.
Der Buß- und Bettag ist in Deutschland ein Feiertag der evangelischen Kirche, dessen Ursprung zurückgeht auf das 16. Jahrhundert. Im Laufe der Geschichte wurden Buß- und Bettage immer wieder von der Kirche in Notzeiten ausgerufen. Denn Kriege, Krankheiten oder Hungersnöte galten lange Zeit als Strafe Gottes, die man anzuwenden erhoffte, durch Buße, also das Erkennen der eigenen Schuld und dem Bitten um Vergebung bei Gott.
Ein einheitlicher Buß- und Bettag am Mittwoch vor dem letzten Sonntag im Kirchenjahr wurde laut Wikipedia 1852 und 1878 von der Eisenacher Konferenz evangelischer Kirchenleitungen vorgeschlagen. In Preußen wurde dieser Vorschlag im Jahr 1883 Gesetz. Erst durch das „Reichsgesetz über die Feiertage“ im Jahr 1834 wurde der Buß- und Bettag aber dann ein gesetzlicher Feiertag im gesamten Deutschen Reich.
Im Jahr 1995 war es damit aber dann wieder vorbei. Nur in Sachsen wird an diesem gesetzlichen Feiertag weiter festgehalten.
In Bayern gibt es ein spezielles Problem mit diesem Tag: Die Eltern müssen arbeiten, Schüler haben schulfrei. Das sorgt für Probleme und zunehmend Nichtverständnis. Grund dieser Regelung ist, dass das Kultusministerium evangelischen Lehrkräften an diesem Tag den Kirchenbesuch ermöglichen will. Unterrichtsfrei, so erklärt eine Lehrkraft im Gespräch mit Innpuls.me, bedeutet aber nicht arbeitsfrei. An vielen Schulen gibt es heute die sogenannten „pädagogischen Tage“ für die Lehrkräfte. Das hilft aber den arbeitenden Eltern aber auch nicht weiter.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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