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Bundestagswahl in Berlin muss teils wiederholt werden: Statement von Daniela Ludwig dazu

Hammer und Gesetzbuch

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

19. Dezember 2023

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim / Berlin – Die Bundestagswahl 2021 muss in 455 von 2256 Wahlbezirken Berlins wiederholt werden. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Die Rosenheimer Landtagsabgeordnete Daniela Ludwig „begrüßt das Urteil ausdrücklich“. Hier ihr Pressestatement:

Pressemitteilung im Wortlaut:
„Ich begrüße das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausdrücklich. Dieses umfangreiche Verfahren ist in der Geschichte der Bundesrepublik als historisch zu beurteilen: Zum einen, weil es über 2000 Einsprüche gab und zum anderen, weil ganz offensichtlich erhebliche Pannen passiert sind. Beides ist so bisher noch nie vorgekommen. Ich begrüße auch, dass die Karlsruher Richter dabei insbesondere zur Frage der Wahlfehler einige Konkretisierungen vorgenommen haben und hier ausdrücklich die Auslegung des Wahlprüfungsausschusses bestätigt haben.

Mit der aufwändigen Aufklärung des Sachverhalts hat der Wahlprüfungsausschuss Neuland betreten. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr die Maßstäbe für die Aufklärung präzisiert; dies wird der Wahlprüfungsausschuss bei weiteren Prüfungen berücksichtigen. Klar ist aber, dass auch die vom Bundesverfassungsgericht durchgeführte langwierige Durchsicht aller Niederschriften nicht zu einer vollständigen Aufklärung des tatsächlichen Geschehens führen konnte. Vielmehr wurde lediglich ein kleiner Puzzlestein hinzugefügt.

„Im Zweifel müssen dann andere Großereignisse zurückstecken“

Mit diesem Urteil verbinde ich entsprechend die starke Hoffnung, dass sich derartige Zustände nicht mehr wiederholen und die Vorbereitungen sowie Durchführungen von Wahlen jeglicher Ebene mit der größtmöglichen Sorgfalt erfolgen. Im Zweifel müssen dann andere Großereignisse zurückstecken, wenn es darum geht, den rechtlichen Anforderungen von Wahlen genüge zu tragen.“
(Quelle: Pressemitteilung Büro Daniela Ludwig / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

 

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