Konkret von dem Abkochgebot in Teilen der Gemeinden Prutting und Stephanskirchen ist die Wasserversorgung des Wasserbeschaffungsverbands Obernburg/Haidbichl betroffen. Somit gilt das Abkochgebot für den Pruttinger Westen mit den Ortsteilen Haidbichl (ohne Rosenstraße), Obernburg, Niedernburg, Dobl und Moosen. In der Gemeinde Stephanskirchen ist nur der Teil Bad Leonhardspfunzen betroffen.
Das Gesundheitsamt Rosenheim weist darauf hin, dass das Wasser nur abgekocht verwendet werden darf. Das gilt, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, insbesondere für Säuglinge sowie alte und kranke Menschen, zum Abwaschen von Salaten, Obst und Gemüse, zum Spülen von Gefäßen, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden oder zum Zähneputzen und zur Mundhygiene gebraucht wird.
Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht werden und anschließend eine Abkühlzeit von mindestens zehn Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, wird entsprechend darüber informieren. Diese Aufforderung gilt so lange, bis wieder eine ausreichende Chlorkonzentration im Leitungsnetz vorhanden ist.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto: re)
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