München – Mitten im Berufsverkehr verursachte ein 32-Jähriger am Dienstagnachmittag (23. Januar) eine Sperrung der Gleise am Haltepunkt Rosenheimer Platz in München.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Der Mann verhielt sich aggressiv und begab sich in den Gleisbereich. Alarmierte Bundespolizisten wurden von dem Aggressiven beleidigt und bedroht. Der 32-jährige Deutsche begab sich aus noch ungeklärter Ursache gegen 15 Uhr in den Gleisbereich des Haltpunktes Rosenheimer Platz. Mitarbeiter der Deutsche Bahn Sicherheit erkannten die gefährliche Situation und holten den Mann aus Memmingen aus dem Gleisbereich.
Der Triebfahrzeugführer einer ankommenden S-Bahn erkannte die Situation ebenfalls, bremste die S-Bahn regulär und fuhr nicht in den Haltepunkt ein. Aufgrund der Aggressivität des Mannes alarmierten die Securities die Bundespolizei. Bei Eintreffen der Streife befand sich der Mann erneut im Gleisbereich, verließ diesen jedoch nach Aufforderung durch die Beamten. Gegenüber den Einsatzkräften verhielt er sich aggressiv und uneinsichtig. Da sich noch persönliche Gegenstände des Memmingers im Gleisbereich befanden, wurde eine kurzfristige Gleissperrung veranlasst, um diese heraus zu holen. Unvermittelt versuchte der Mann nun einem 28-jährigen Bundespolizisten einen Schlag zu versetzen, verfehlte ihn jedoch und wurde zu Boden gebracht und gefesselt. Dabei trat er um sich und traf einen 32-jährigen Beamten.
Der verspürte dadurch Schmerzen, war jedoch weiterhin dienstfähig. Als er nun zur Wache der Bundespolizei am Ostbahnhof gebracht werden sollte, beleidigte und bedrohte er die Beamten massiv. Aufgrund starker Stimmungsschwankungen wurde ein Rettungswagen zur Überprüfung des Gesundheitszustandes angefordert und anschließend wurde der Mann in ein Münchner Krankenhaus eingeliefert. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete eine Haftrichtervorführung für den Folgetag an. Zudem ordnete das AG München eine Blutentnahme an. Die Bundespolizei ermittelt wegen Widerstand und Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung. Außerdem wird ein Bußgeldverfahren wegen unbefugtem Aufenthalt im Gleisbereich betrieben.
(Quelle: Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto: Bundespolizei)
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