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LBV: „Ausbau der Windkraft nicht nur im Wald“

Windrad hinter Wald

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

6. März 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Hilpoltstein / Bayern – Der Ausbau der Windenergie ist aus Sicht des bayerischen Naturschutzverbands LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) eine unverzichtbare und tragende Säule der Energiewende. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CSU und Freie Wähler angekündigt, 1.000 Windräder in Bayern bis zum Jahr 2030 errichten zu lassen. „Derzeit zeichnet sich ab, dass die Mehrzahl der Standorte in Wäldern geplant werden. Dadurch sind vielerorts wertvolle Lebensräume und windkraftsensible Arten betroffen. Der LBV wird Windkraftvorhaben an solchen Standorten sorgfältig prüfen und darauf achten, dass aus naturschutzfachlicher Sicht keine Roten Linien überschritten werden“, stellt der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer fest. Darüber hinaus bringen Militär und Denkmalschutz oft große Einschränkungen bei der Windkraftplanung mit sich. Der LBV fordert, dass der Bereich Naturschutz in der Abwägung genauso stark gewichtet wird, wie diese beiden Belange.

Um die Ziele der Bundesregierung und der EU zum Umbau der Energieversorgung zu erreichen, werden derzeit im Freistaat in allen bestehenden Planungsregionen sogenannte Vorrangflächen für Windkraftanlagen gesucht. Für den Ausbau der Windkraft setzt die Bayerische Staatsregierung vorrangig auf Flächen, die von den Staatsforsten bewirtschaftet werden. Doch wird der Staatswald allein nicht ausreichen, um die staatlich vorgegebenen Ausbauziele für Windkraft in Bayern zu erreichen. Dabei beunruhigt den LBV, dass Vorranggebiete für Windkraftanlagen auch in wertvolle Misch- und Laubwälder geplant werden. „Wenn Waldgebiete für Windkraftanlagen in Betracht gezogen werden, sollten dafür nur intensiv genutzte Fichten- und Kiefern-Monokulturen ausgewählt werden. Diese weisen in Bezug auf den Artenschutz ein deutlich geringeres Konfliktpotenzial auf“, fordert Norbert Schäffer.

Windkraftanlagen tragen zum Rückgang von Vogelarten bei

Die Ergebnisse einer neuen Studie einer Arbeitsgemeinschaft verschiedener Fachinstitute, darunter das Leibnitz-Institut, stützen diese Forderung des LBV. Diese zeigt, dass Windkraftanlagen  in Wirtschaftswäldern zum Rückgang von Vogelarten beitragen.
Auswirkungen von Windkraft im Wald
Durch den Bau von Windkraftanlagen und der damit einhergehenden Infrastruktur wie Zufahrten, Parkplätze und Stromtrassen gehen Lebensräume im Wald verloren. Die Anlagen verursachen Störungen durch Bau- und Betriebslärm, Folgenutzungen und Wartungszyklen. Dies betrifft nicht nur dort brütende Vogelarten, sondern vor allem auch Fledermäuse, da die meisten Arten den Wald als Jagdhabitat und Fortpflanzungs- und Ruhestätte nutzen.

„Als LBV bereitet uns Sorge, dass die aktuellen Bestimmungen, die die Genehmigung zur Ausweisung von Windkraftgebieten vereinfachen und beschleunigen sollen, überwiegend zu Lasten des Naturschutzes gehen“, stellt der LBV-Vorsitzende fest. Der berechtigte Mindestabstand von 800 Metern zur Wohnbebauung sowie weiträumige Einschränkungen durch Militär oder Denkmalschutz führen oft dazu, dass Lebensräume von windkraftsensiblen Tierarten beplant werden. „Wir werden diese ungleiche Bewertung nicht zulassen. Die Energiewende erfordert Kompromisse von allen Nutzungsformen in unserer Landschaft. Sie dürften nicht nur einseitig vom Naturschutz erbracht werden“, so Norbert Schäffer weiter.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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