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Bundespolizei München: Vierzehn auf einen Streich

Handschellen auf Schriftstücken. Symbolfoto : Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

7. März 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

München – Mittwochmorgen (6. März) suchte ein 39-Jähriger die Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof auf und gab an, dass gegen ihn ein aktueller Vollstreckungshaftbefehl vorliegen würde. Eine Überprüfung ergab, dass er damit stark untertrieben hatte.

Pressemitteilung im Wortlaut:
Gegen 6:45 Uhr wurde der Mann aus Ostfriesland, der laut eigenen Angaben gerade von einem längeren Auslandsaufenthalt zurückgekehrt war, bei der Bundespolizei vorstellig und berichtete von dem gegen ihn vorliegenden Haftbefehl. Als die Beamten ihn einer fahndungsmäßigen Überprüfung unterzogen staunten sie nicht schlecht als sich herausstellte, dass neben zwei Vollstreckungshaftbefehlen der Staatsanwaltschaft Aurich auch zwölf Aufenthaltsermittlungen gegen den Deutschen vorliegen. In einem Fall wurde der Mann wegen Betruges zu 2.679 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen verurteilt. Im zweiten Fall erging ein Urteil wegen Erschleichen von Leistungen über eine Geldstrafe von 477 Euro, ersatzweise 19 Tage Haft. Die Gesamtstrafe beläuft sich somit auf 3156 Euro oder 61 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Da der Mann die Summe nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Damit konnten die Beamten auch seinen Aufenthalt für die nächsten Monate an die suchenden Stellen weiterleiten.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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