Stephanskirchen / Landkreis Rosenheim – Beim Überqueren der Mühlenstraße im Gemeindegebiet von Stephanskirchen, übersah eine 18-jährige Autofahrerin aus dem Tegernseer Tal eine gleichaltrige Autofahrerin aus Stephanskirchen. Die Autos krachten ineinander.
Die Stephanskirchnerin fuhr, nach den Angaben der Polizei, auf der Mühlenstraße und hatte die Vorfahrt. Beim Einfahren von der Westerndorfer Straße in die Mühlensraße, übersah die 18-jährige aus dem Tegernseer Raum, die Stephanskirchnerin und beide Fahrzeuge krachten im Einmündungsbereich ineinander.
Beide Fahrzeuge dürften, nach Einschätzung der Polizei, wirtschaftlicher Totalschaden sein, der Gesamtschaden liegt bei rund 17.000 Euro. Die Pkw mussten anschließend von der Unfallstelle geborgen und abgeschleppt werden.
Beide Fahrerinnen wurden durch den Aufprall leicht verletzt und wurden zur weiteren ambulanten Behandlung ins Klinikum Rosenheim transportiert. Gegen die 18-jährige Fahrerin aus dem Landkreis Miesbach wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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