Nachrichten, Informationen und Geschichten aus Rosenheim

Anmeldung für das Kindergartenjahr 2024 / 2025 in Eggstätt

Kleinkind von hinten spielt mit großen Bauklötzen

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

9. März 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Eggstätt / Landkreis Rosenheim – Die Gemeinde Eggstätt (Landkreis Rosenheim) informiert: Aktuell läuft die Anmeldung für das Kindergartenjahr 2024 / 2025. Die Frist endet am 14. März.

Zur Anmeldung für das kommende Kindergarten- und Krippenjahr 2024/25 für die Kindertageseinrichtung „Hartseewichtel“ und den katholischen Kindergarten „St. Georg“ in Eggstätt (Landkreis Rosenheim) kann ein entsprechendes Anmeldeformular ab sofort auf der Homepage der Gemeinde Eggstätt unter www.eggstaett.de in der Rubrik „Aktuelles“, sowie der Pfarrgemeinde Eggstätt unter www.pv-irmengard.de heruntergeladen werden. Die Rücksendung muss dann per E-Mail, Post oder persönlich bis spätestens Donnerstag, den 14. März 2024 erfolgen. Die Einrichtungen setzen sich anschließend mit den Familien wegen der Platzvergabe in Verbindung.
Bei Fragen stehen die Leiterinnen der Kindertagesstätten gerne telefonisch zur Verfügung: Kindertageseinrichtung Hartseewichtel, Frau Rost unter Telefon 01525/16119 01 oder E-Mail an leitung@hartseewichtel.de. Kindergarten St. Georg, Frau Weiß unter Telefon 08056/580 oder E-Mail an SWeiss@kita.ebmuc.de.

Zum Anmeldetermin wird der Impfpass sowie das gelbe U-Heft des Kindes benötigt. Seit dem 01. März 2020 ist die Masernschutzimpfung Voraussetzung für die Aufnahme im Kindergarten bzw. in der Kinderkrippe. Bei Kindern, deren Eltern nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ist der Ausweis notwendig.
Kindergartenplätze werden mit 100 Euro bezuschusst, seit Januar 2020 werden auch Krippenplätze unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 100 Euro staatlich gefördert. Alle Informationen dazu gibt es auch online unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld.
(Quelle: Pressemitteilung Gemeinde Eggstätt / Beitragsbild: Symbolfoto re)

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.