Landkreis Rosenheim – Start geglückt: Seit gut einem Jahr gibt es im Landkreis Rosenheim Verfahrenslotsen für junge Menschen mit Behinderung.
Die Verfahrenslotsen in der Kinder- und Jugendhilfe haben im vergangenen Jahr mehr als 100 Einzelfälle begleitet und beraten. Eine Bilanz ihrer Arbeit präsentierten Janna Miller, Doris Woytinnek und Tobias Stumpf im Jugendhilfeausschuss. Themen, mit denen sie sich beschäftigten, waren unter anderem integrative Kindergartenplätze, Pflegeleistungen, ambulante und stationäre Hilfen, Schuleintritt oder Rückstellung, Schulbegleitung und Nachmittagsbetreuung.
Verfahrenslotsen seit 2023 verpflichtend
Zum Einstieg in das Thema hatte Rosenheims Landrat Otto Lederer die rechtlichen Vorgaben beleuchtet. Das Ziel ist eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Um dieses zu erreichen, ist es geplant, dass der Bezirk Oberbayern seine Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an die Jugendämter abtritt. Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind Verfahrenslotsen in jedem Jugendamt Deutschlands verpflichtend vorgesehen. Weil Stadt und Landkreis Rosenheim für ein bayerisches Modellprojekt ausgewählt worden waren, gibt es die Verfahrenslotsen im Kreisjugendamt Rosenheim aber schon seit dem 1. Januar 2023. Janna Miller, Doris Woytinnek und Tobias Stumpf teilen sich zwei Vollzeitstellen.
Die Einzelfälle der Verfahrenslotsen betrafen junge Menschen im Alter von 0 bis 27 Jahren. Ein gutes Drittel war aus anderen Bereichen des Kreisjugendamtes Rosenheim vermittelt worden. Ein weiteres gutes Drittel kam auf eigene Initiative. Den Weg zu den Verfahrenslotsen wiesen darüber hinaus andere Beratungsstellen, Bildungseinrichtungen oder Träger der Kinder- und Jugendhilfe wie Caritas oder Diakonie. In gut zwei Drittel aller Fälle nahmen die Eltern die Beratung in Anspruch. Die Themen Eintritt in den Kindergarten bzw. Schulstart sorgten dafür, dass die Altersgruppen der 3- bis 6-Jährigen sowie der 6- bis 10-Jährigen am häufigsten vertreten waren. Wegen eines höheren Bedarfs an Beratung gab es im Schnitt bei jeder sechsten Familie mehr als fünf Kontakte.
Die kurzen Wege im Kreisjugendamt und der offene Umgang haben den drei Verfahrenslotsen den Start leicht gemacht, wie sie selbst betonten. Neben der Beratung und Begleitung der Einzelfälle war die wichtigste Aufgabe im ersten Jahr, bekannt zu werden. 75 Treffen mit Netzwerkpartnern in der Jugend- und Eingliederungshilfe fanden statt. Zudem sind die drei mit den beiden Verfahrenslotsinnen der Stadt Rosenheim im regelmäßigen Austausch und zu guter Letzt Mitglieder einer Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Stadt und Landkreis Rosenheim.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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