Rosenheim / Landkreis – Auch in Stadt und Landkreis Rosenheim steigt die Zahl der hilfsbedürftigen Menschen kontinuierlich. Gesetzliche Berufsbetreuer regeln die rechtlichen Angelegenheiten einer Person und fungieren als deren Stellvertreter in Angelegenheiten, die die Menschen aus psychischen, geistigen, seelischen oder anderen gesundheitlichen Gründen nicht selbst erledigen können. Die Betreuungsstellen von Stadt und Landkreis haben nun zum Vernetzungstreffen der Berufsbetreuer geladen.
Durch die Rechtsreform im Januar 2023 wurde eine Pesonalerhöhung der Betreuungstelle im Landkreis Rosenheim möglich und nun sollen der Austausch und die Vernetzung von Berufsbetreuern zukünftig stärker gefördert werden. Aktuell arbeiten die Betreuungsstellen mit 75 registrierten Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern zusammen. Zur Veranstaltung kamen rund 40 Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer. Davon waren 15 neu in der Funktion. Neben der Vorstellung der neuen Berufsbetreuer, wurde der Kontakt zwischen neuen und langjährigen Berufsbetreuern hergestellt.
9000 Personen vom pathologischen Horten betroffen
Fachlichen Input lieferte Robert Birk von der koordinierenden Fachstelle für Pathologisches Horten der Diakonie Rosenheim. Der Impulsvortrag stellte einerseits die neu geschaffene Fachstelle vor und beleuchtete andererseits diese spezielle Form der Zwangserkrankung, zu der das sogenannte „Messi-Syndrom“ und das „Vermüllungssyndrom“ zählen. In ihrem Alltag begegnen den Betreuern und der Betreuungsstelle fast täglich Formen des pathologischen Hortens und desorganisierten Wohnens. Die Fachstelle der Diakonie schätzt, dass bis zu 9.000 Personen in Stadt und Landkreis Rosenheim von Formen des pathologischen Hortens betroffen sind.
Auch der Wunsch nach mehr Austausch zwischen Berufsbetreuern und Gericht sowie Rechtspflegern war in der Vergangenheit gewachsen. In Bezug auf das reformierte Betreuungsrecht gab es Gelegenheit zum Austausch. Anfang 2023 wurde das Betreuungsrecht reformiert. Seitdem müssen sich Berufsbetreuer unter anderem bei den Betreuungsstellen im Landratsamt und der Stadt Rosenheim registrieren. Michaela Limbrunner, Gruppenleiterin der Rechtspfleger am Amtsgericht Rosenheim, nahm sich Zeit für Fragen sowie Einzelgespräche und beleuchtete Themen zu Aufgabenbereichen, der Einschränkung und Aufhebung von Betreuungen sowie eines Betreuerwechsels.
Die Betreuungsstelle ist eine Beratungsstelle zu den Themen “rechtliche Betreuungen”, “Vorsorgevollmachten” und “Betreuungsverfügung”. Sie wirkt in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht (Betreuungsgericht) über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat. In der Betreuungsstelle erfolgt auch die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen bei Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.
Damit im Krankheitsfall kein Betreuungsverfahren durchgeführt werden muss, sollte bereits im Vorfeld für den Ernstfall mit einer Vollmacht vorgesorgt werden, rät Stefan Scherer von der Betreuungsstelle des Landkreises Rosenheim. Oft denken Betroffene erst an diese Möglichkeit, wenn es zu spät ist. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vorsorge: die Vollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung. Auch dazu beraten die Betreuungsstellen in Stadt und Landkreis Rosenheim.
Jährlich um 3.500 Fälle im Landkreis
Insgesamt kümmern sich die Berufsbetreuer jährlich um über 3.500 Fälle im Landkreis. Davon sind über 2.000 Fälle neu. Auch wenn Betreuungen aufgehoben werden, nicht mehr nötig sind oder Betroffene versterben, wachse der Bedarf kontinuierlich an. Die Betreuungsstellen sind deshalb auf der Suche nach Berufsbetreuern. Angelika Lindl von der Betreuungsstelle des Landkreises Rosenheim erklärte: „Viele denken als Erstes an pflegende Tätigkeiten, wenn sie den Begriff Betreuer hören. Das entspricht nicht den Aufgaben und Pflichten von Berufsbetreuern. Ganz viel Arbeit wird auch im Backoffice von den gesetzlichen Betreuern geleistet. Dazu zählen unter anderem das Stellen von Anträgen und weitere Verwaltungsaufgaben.“
Vor allem Menschen mit einem Psychologie- oder Pädagogikstudium, aber auch Menschen aus sozialen Berufen, Interessierte mit Verwaltungsausbildung oder mit Jura- oder BWL-Studium kommen für das Führen von rechtlichen Betreuungen in Betracht. Neben persönlichem Engagement, Flexibilität und Belastbarkeit sind Geduld und Einfühlungsvermögen im Umgang mit kranken und behinderten Menschen Grundvoraussetzung.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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