Rosenheim – Grünen-Bundestagsabgeordneter Karl Bär lud am gestrigen Dienstagabend (16.34.2024) in Rosenheim zum öffentlichen „Ankiffen“ ein. Das sorgte auch in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss für Diskussion. Insbesondere die CSU-Fraktion sieht bei dem neuen Cannabisgesetz noch viele Graubereiche und stellte nun einen Antrag, um in Zukunft genau festzulegen, auf welchen öffentlichen Plätzen und Park in der Stadt der öffentliche Konsum nicht gestattet ist.
Auf Instagram rief Grünen-Bundestagsabgeordneter Karl Bär öffentlich zum „Ankiffen“ in Rosenheim auf. „Beim Ankiffen in Rosenheim geht es um die Details der neuen Regeln und um die Vernetzung von Menschen in und um Rosenheim, die sich für einen Cannabisclub interessieren. Ich besorge Getränke und Pizza“ schrieb er dazu. Diese Einladung sorgte für Wirbel – auch auf medialer Ebene. „Darf der das?“ lautete dazu beispielsweise die Fragestellung in einem Interview mit Bär in den OVB-Heimatzeitungen vor einigen Tagen.
Während dann am gestrigen Dienstagabend die Infoveranstaltung des Grünen-Bundestagsabgeordneten mit anschließendem gemeinsamen Cannabis-Konsum in einem Rosenheimer Park stattfand, tagte der Haupt- und Finanzausschuss im Rosenheimer Rathaus – und auch da sorgte das „Ankiffen“ für Gesprächsstoff.
Bei Cannabisgesetz noch nicht alle Fragen geklärt
Fakt ist: seit 1. April 2024 gelten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen bezüglich des Anbaus und Konsum von Cannabis – und dabei scheinen noch nicht alle Fragen geklärt, insbesondere wenn es um den Schutz der Heranwachsenden geht. „Diesen Schutz versucht das Cannabisgesetz zwar auch, lässt aber leider viele Graubereiche“; heißt es dazu in einem Antrag der Rosenheimer CSU-Fraktion. Einen diesen Graubereichen sehen CSU-Fraktionsvorsitzender Herbert Borrmann und CSU-Stadtrat Florian Ludwig in den Schutzzonen rund um Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Sportstätten und Spielplätzen.
„Da bekommt Begriff Glückshafen eine ganz neue Bedeutung“
Dies zeige sich nun deutlich in der „Ankiffen“-Aktion von Karl Bär mit seinem Zitat: „Wer will, kann danach mit in den Park kommen und einen Joint rauchen“, so Ludwig in der gestrigen Ausschusssitzung. Er und seine Fraktionskollegen wünschen sich eine genaue Definition dafür, an welchen Plätzen und Parks in Rosenheim der Cannabis-Konsum nicht gestattet ist. Die im Cannabisgesetz vorgeschriebene Schutzzone von 100 Metern um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugänglichen Sportstätten scheinen ihnen zu wenig konkret. „Wo soll man denn dann beispielsweise auf der Loretowiese wissen, wo diese Schutzzone endet?“, meinte Florian Ludwig und Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März meinte dazu schmunzelnd: „Da bekommt der Begriff Glückshafen doch eine ganz neue Bedeutung“.
Auch von Seiten der Stadtverwaltung stellt man fest, dass es derzeit für Kommunen noch keine konkrete Handhabe zu diesem Thema gibt. Wer sehen will, wo Cannabis-Konsum in der Stadt erlaubt ist oder nicht, kann bisher lediglich die sogenannte „Bubatzkarte“ zu Rate ziehen, in der farblich die Schutzzonen markiert sind.
Und dann tauchten bei der gestrigen Sitzung zu diesem Thema noch ganz andere bisher ungeklärte Punkte auf, beispielsweise: Gilt ein Rauchverbot-Schild auch ausdrücklich für den Cannabis-Konsum? und wie schaut es eigentlich mit Cannabis-Keksen auf? Dürfen die dann auch in Schutzzonen gegessen werden?
In ihrem Antrag bittet die CSU-Fraktion nun die Rosenheimer Stadtverwaltung um Klarstellung, auf welchen öffentlich zugänglichen Plätzen und in welchen Parks in Rosenheim der öffentliche Cannabis-Konsum nicht gestattet ist. Eventuell vorliegende Nutzungssatzungen sollen entsprechend abgeändert werden.
Dazu stellt die CSU-Fraktion vorweg klar, auf welchen Plätzen und Orten sie sich keinen Cannabis-Konsum in der Stadt vorstellen kann:
- Loretowiese.. Begründung: Karolinengymnasium, Mädchenrealschule und Kindergarren Löwenzahn in unmittelbarer Nachbarschaft
- Mangfallpark Süd. Begründung: Finsterwalder-Gymnasium, Johann-Rieder-Realschule, Kinderhort Jonathan und Kindergarten Klabautermann in unmittelbarer Nachbarschaft
- Luitpoldpark. Begründung: Ignaz Günther-Gymnasium, Mittelschule und Berufsschule in unmittelbarer Nachbarschaft
- Riedergarten. Begründung: Kinderspielplatz im Park
- Hohenzollernpark. Begründung: Kinderspielplatz im Park
- Mangfallpark Nord. Begründung: Kinderspielplatz im Park
- Bahnhof Rosenheim. Begründung: ständige Ankunft Kinder und Jugendlicher
- Busbahnhof Rosenheim. Begründung: Ankunft Kinder und Jugendlicher.
(Quelle. Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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