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Schwerpunktegebiete sowohl für Windkraft als auch für Artenschutz

Windrad

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

4. Mai 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Hilpoltstein – Ab dem 6. Mai beginnt in Bayern die Auswahl potenzieller Vorranggebiete für den geplanten  Ausbau der Windkraft. In diesem Zusammenhang möchte der bayerische Naturschutzverband LBV betonen, den Klima- und den Artenschutz nicht gegeneinander auszuspielen.
 
„Wir brauchen dringend festgelegte Schwerpunktgebiete, auf denen neue Windkraftanlagen weitgehend problemlos errichtet werden können. Und genauso dringend brauchen wir großflächige Gebiete ohne Windkraftanlagen, wo windkraftsensible Tierarten ohne Einschränkungen leben und geschützt werden können“, so Dr. Andreas von Lindeiner, Landesfachbeauftragter für Naturschutz beim LBV.
Die Energiewende erfordert Kompromisse von allen Formen der Landschaftsnutzung. Daher darf der Naturschutz bei der Abwägung unterschiedlicher Belange zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windkraft nicht weniger berücksichtigt werden als andere. „Aktuell passiert es schnell, dass Lebensräume von windkraftsensiblen Tierarten einfach überplant werden, da neben dem berechtigten Mindestabstand von 800 Metern zur Wohnbebauung auch weiträumige Einschränkungen insbesondere durch Militär oder Denkmalschutz stärker berücksichtigt werden als der Artenschutz“, erklärt der LBV-Experte. Und ergänzt: „Vor allem bei Standorten, die in Wäldern geplant werden, wird der LBV besonders darauf achten, dass aus naturschutzfachlicher Sicht keine Roten Linien überschritten und Laub- und Mischwälder ausgespart werden.“
Aus Sicht des LBV müssen zukünftige Vorranggebiete für den Windkraftausbau auf der restlichen Landesfläche wiederum Gebiete im Sinne des Artenschutzes ausschließen. Nach sorgfältiger Vorab-Prüfung auf Naturschutzbelange können so zum einen sehr zügig und konzentriert Windkraftanlagen auch ohne Einzelfallprüfung gebaut werden. Zum anderen können sich die windkraftsensiblen Tierarten außerhalb dieser Flächen unbeeinflusst von den Anlagen entwickeln. Zudem bieten diese Gebiete dann auch die Möglichkeit für spezielle Schutzmaßnahmen, die ohnehin vom Gesetzgeber als Kompensation für Bauten vorgesehen sind. „Grundsätzlich von Vorranggebieten auszuschließen sind verschiedene Kategorien von Naturschutzgebieten, genauso wie für den Vogelzug bedeutsame Zugkorridore und Rastgebiete. Dabei müssen nicht nur kollisionsgefährdete Arten wie der Rotmilan ausschlaggebend sein, sondern auch besonders störungsempfindliche Arten wie Schwarzstorch, Wiesenbrüter oder Raufußhühner berücksichtigt werden“, sagt Andreas von Lindeiner.
 
Datenlage verbessern
 
Auf der Suche nach geeigneten Standorten für neue Windkraftanlagen weist der LBV explizit darauf hin, dass sich die Lage der vorhandenen Daten über das Artenvorkommen dringend verbessern muss. Dies ist notwendig um einerseits Vorranggebiete ausweisen und andererseits Schutzmaßnahmen vorschreiben zu können. „Nur wenn vorher auch alle Arten erfasst worden sind, kann objektiv bewertet werden, ob windkraftsensible Arten potenziell betroffen sein können.“ Auch an bestehenden oder vorgesehenen Standorten mit hohem oder unklarem Konfliktpotential fehlen Daten. „Hier gilt es dringend, Monitoring-Maßnahmen durchzuführen, um das Gefährdungspotenzial von kollisionsgefährdeten Fledermaus- und Vogelarten erfassen und auf dieser Basis Abschaltzeiten festlegen zu können“, erklärt der LBV-Biologe.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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