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Hinweise zur Europawahl und Bürgerentscheid „Biotonne“

Wahlkreuz mit rotem Stift

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

6. Juni 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim – Neben der Europawahl findet in Rosenheim am 9. Juni auch der Bürgerentscheid „Biotonne“ statt. Für beide Abstimmungen können nur diejenigen Personen ihr Wahlrecht ausüben, die im jeweiligen Wähler- beziehungsweise Abstimmungsverzeichnis der Stadt Rosenheim eingetragen sind oder einen Wahl- oder Abstimmungsschein haben, informiert die Stadt Rosenheim.

Jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. Für den Bürgerentscheid „Biotonne“ wird zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung ein Flyer mit notwendigen Informationen zur Abstimmungsfrage übermittelt. Das Wählerverzeichnis der Stadt Rosenheim wird sowohl für die Europawahl als auch für den Bürgerentscheid in der Zeit von Dienstag, 21. Mai bis Freitag, 24. Mai im Wahlamt der Stadt Rosenheim, Am Nörreut 17a, EG zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Daten überprüfen. Wer ein Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt der Stadt Rosenheim Einspruch einlegen.

Das Wahlamt weist darauf hin, dass das Wahlgebiet neu strukturiert wurde. In Rosenheim sind es nur noch 30 Wahlbezirke (anstatt der 39 Bezirke bei der letzten Europawahl 2019). Zudem wurden zu dieser Wahl alle Wahlräume barrierefrei gestaltet. Der gewohnte Wahlraum kann sich darum geändert haben und ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgeführt.
Die Stimmabgabe ist für die Europawahl und den Bürgerentscheid jeweils auch mit Briefwahl beziehungsweise Briefabstimmung möglich. Für die Briefwahl muss der Wahlberechtigte beim zuständigen Wahlamt jeweils einen eigenen schriftlichen oder mündlichen (jedoch nicht telefonischen) Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und Abstimmungsscheins stellen. Die Schriftform ist auch durch Telefax unter 08031 / 365 20 55 oder per E-Mail an wahlamt@rosenheim.de gewahrt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck für den Wahlscheinantrag. Besonders einfach können die Briefwahlunterlagen auch online auf www.rosenheim.de oder via Smartphone und dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit direkt im Wahlamt der Stadt Rosenheim, Am Nörreut 17a, EG zu wählen und abzustimmen. Sollte jemand aufgrund einer Reise oder sonstiger Abwesenheit am Wahltag Unterlagen für die Briefwahl benötigen, können diese sofort im Wahlamt beantragt werden, auch wenn die Wahlbenachrichtigung beziehungsweise die Abstimmungsbenachrichtigung noch nicht zugestellt sein sollte.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können für die Europawahl bis Freitag, den 07.06.2024, 18:00 Uhr, für den Bürgerentscheid bis Freitag, den 07.06.2024, 15.00 Uhr und in besonderen Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden.

Für Fragen steht das Wahlamt telefonisch unter 08031 / 365 13 64 oder per E-Mail an wahlamt@rosenheim.de gerne zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

1 Kommentar

  1. Wenn ich das richtig verstehe, hätte bei der Wahlbenachrichtigung ein Flyer zur Abstimmung „Biotonne “ beiliegen müssen. Dies war nicht der Fall, habe Briefwahl beantragt – was nun?
    Vielleicht aber ein Missverständnis von mir ??

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