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AFD-Kundgebung in Rosenheim – Polizei schreitet gegen Störer ein

Blaulicht

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

25. Mai 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim – Die AfD veranstaltete am gestrigen Freitagabend eine Kundgebung auf dem Rosenheimer Ludwigsplatz mit dem Europaabgeordneten Markus Buchheit. Rund 50 Gegner störten die Versammlung. Die Polizei schritt ein.

Die Versammlung der AfD Rosenheim war, laut Auskunft der Polizeiinspektion, form- und fristgerecht angemeldet worden. Die Stadt Rosenheim hat als zuständige Behörde die Kundgebung verabschiedet.
Einige Tage zuvor rief die „No AfD Rosenheim“ auf Social Media zu Protesten auf. „Wir als noAFD-Bündnis rufen dazu auf, die Kundgebung der AfD Mit vielfältigen Protest zu begleiten. Gerade kurz vor der Europawahl müssen wir uns den menschenfeindlichen Zielen der AfD immer und überall in den Weg stellen“, heißt es auf Facebook und weiter: „Kommt zu den antifaschistischen Protesten rund um den Ludwigsplatz in Rosenheim“.

Blockade auf der Fahrbahn

Rund 50 Personen folgten diesem Aufruf. Nach den Angaben der Polizei trafen sie unmittelbar vor Beginn der Kundgebung gegen 19 Uhr vor Ort am Rand der Versammlungsfläche ein und störten die AfD-Veranstaltung durch laute Zwischenrufe und Hochheben von Bannern und Transparenten. Teilweise sei auch von Personen versucht worden, die Versammlungsfläche zu betreten. „Ziel war es offenbar, die Versammlung stören zu können. Dabei kam es auch zu Beleidigungen zwischen Versammlungsteilnehmern und den anderen anwesenden Personen“, heißt es dazu in den Polizeibericht.
Die Rosenheimer Polizei wurde bei dem Einsatz von Beamten der Bereitschaftspolizei zur Einsatzbewältigung unterstützt. Die Polizei habe der opponierenden Gruppe einen Ort für die Gegenkundgebung zuweisen wollen. Trotz mehrfacher Aufforderungen, auch durch Lautsprecherdurchsagen, habe die Gruppe sich aber nicht von der Stelle bewegt. Ganz im Gegenteil: Einige Personen hätten sich dann auf die Fahrbahn gesetzt und eine Blockadeform gebildet.

Daraufhin griff die Polizei zu Zwangsmaßnahmen im Form von „Wegdrücken bzw. Wegschieben“, wie es in dem Polizeibericht heißt. Die auf der Straße sitzenden Personen wurden von den Einsatzkräften weggetragen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Polizei kam es dabei zumindest zu einer Widerstandhandlung gegen Vollstreckungsbeamte. Wiederholt seien Beteilige zurückgekommen zur AfD-Kundgebung. Sie wurden deshalb von den Einsatzkräften in Gewahrsam genommen.
Die Polizei leitete Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigungen ein. Weitere Ermittlungen folgen, aufgrund von mehreren Verstößen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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