gerufen.
Der Wildtier-Schutzverein Wildes Bayern begrüßt diesen Schritt aus vollem Herzen. „Wir haben uns seit der Gründung unseres Vereins 2015 für den Erhalt der Rotwildfütterung im Priental eingesetzt, weil für uns klar war, dass sonst nur Tierleid und Schäden entstehen würden“, so die 1. Vorsitzende von Wildes Bayern e. V., Dr. Christine Miller. „Es war ein Tiefschlag, dass damals dennoch nach dem Willen des Forstbetriebsleiters und gegen die Bedürfnisse der einheimischen Wildtiere und Menschen entschieden wurde. Umso glücklicher sind wir, dass endlich Sachverstand, Vernunft und Empathie angewandt werden.“
Die Auflösung des Wintergatters Kreuth ab 2015 hatte viele Proteste bis hin zu einer Petition an den Bayerischen Landtag nach sich gezogen. Obwohl verschiedene Experten davor warnten, war das Gatter samt Fütterungseinrichtungen abgebaut worden. Eine „Forschungsstudie“ sollte zeigen, ob das noch verbleibende Wild an eine entfernte, andere Stelle im Wald zu locken wäre. Die Alternativlebensräume waren allerdings ungeeignet und kaum erreichbar. Zahlreiche Wildunfälle an der vielbefahrenen Staatsstraße im Priental und Schäden durch hungrige Hirsche an Waldbäumen waren die Folge. Wildes Bayern e. V. hat das Projekt vor der Auflösung wie auch in den Jahren danach immer wieder kritisiert und alternative Lösungen vorgeschlagen. Zuletzt hatte der Verein im Jahr 2023 auf einen Ortstermin mit den Betroffenen vor Ort gedrängt.
(Quelle: Pressemitteilung Wildes Bayern / Beitragsbild: Symbolfoto re / Foto: Archiv: Wildes Bayern)
„Wildes Bayern“, das ist doch der Verein, unter dessen Namen Christine Miller seit Jahren erfolglos vor Gericht eine Privatfehde gegen die Nationalparkverwaltung Berchtesgaden ausficht.
Nun ja, Hauptsache man ist in den Medien. Den Tieren ist sicher nicht geholfen, wenn Mitgliedsbeiträge oder Spenden aus Profilierungssucht sinnlos in Rechtsstreitigkeiten verbraten werden.
https://www.berchtesgadener-anzeiger.de/region-und-lokal/lokales-berchtesgadener-land/berchtesgaden_artikel,-wildes-bayern-ev-unterliegt-erneut-vor-gericht-_arid,764734.html