Kiefersfelden / Landkreis Rosenheim – Die Bundespolizei Rosenheim hat bei Grenzkontrollen mehrere Männer verhaftet. Ein Rumäne und ein Österreicher konnten nach Begleichung der Justizschulden ihre Reise fortsetzen.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Bundespolizei hat am Montag (27. Mai) an der Kontrollstelle auf der A93 einen gesuchten Rumänen verhaftet. Der Mann hatte Justizschulden von knapp 2.000 Euro. Bereits am Wochenende wurde ein Bulgare mit drei Haftbefehlen am Bahnhof Rosenheim festgenommen und von den Beamten ins Gefängnis gebracht. Einem Österreicher bei Kiefersfelden blieb der Aufenthalt hinter Gittern erspart. Er zahlte seine Strafe in Höhe von 1.350 Euro.
Da der rumänische Staatsangehörige ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro im Jahr 2021 nicht bezahlt hatte, ordnete das Amtsgericht in Karlsruhe die Erzwingungshaft an. Hinzu kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Wegen Bedrohung stand eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen im Raum oder die Zahlung einer Geldstrafe zuzüglich Verfahrenskosten. Als der 39-Jährige nun an der Inntalautobahn von der Bundespolizei erwischt wurde, half ihm ein Freund aus und beglich seine Schulden. Somit konnte der Rumäne die Reise fortsetzen.
Bundespolizisten kontrollierten einen 32-jährigen Österreicher am Sonntag bei der Einreise. 2021 war er vom Amtsgericht Laufen wegen Diebstahls schuldig gesprochen worden und hatte seine Ausstände von rund 1.500 Euro noch nicht bezahlt. Dies holte er bei der Bundespolizei nach, so musste er die ersatzweise angeordnete Freiheitsstrafe nicht antreten und konnte weiterfahren.
Anders erging es einem bulgarischen Reisenden im Zug aus Salzburg, dessen Personalien von Bundespolizisten überprüft wurden. Dabei stellten die Beamten gleich mehrere Haftbefehle fest, die nicht durch Zahlung einer Geldstrafe abgewendet werden konnten. Gegen den anscheinend unbelehrbaren 50-Jährigen hatte das Amtsgericht Nürnberg 2021 wegen Körperverletzung ein Jahr und fünf Monate, und 2022 wegen Diebstahls drei Monate verhängt. Ebenfalls wegen Diebstahls erging im gleichen Jahr ein Urteil des Amtsgerichts Cham mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Einen Teil der Gefängnisstrafe hatte der Mann schon abgesessen bevor er 2023 abgeschoben worden war. Durch seine Rückkehr nach Deutschland wurde nun die Reststrafe von einem Jahr und sieben Monaten fällig. Die Bundespolizisten brachten den Bulgaren in die Haftanstalt nach Bernau.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)
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