München / Bayern – „Das Bürgergeld der Bundesregierung hat das Leben mit Grundsicherung für Arbeitssuchende bequemer und eine Arbeitsaufnahme weniger Interessant gemacht“, meint Bayerns Arbeitsministerium Ulrike Scharf und fordert eine Reform des Bürgergelds.
Das IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) hat jüngst die kurzfristigen Auswirkungen der Bürgergeldreform zum 1. Januar 2023 auf die Arbeitssaufnahmen analysiert. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass diese um fast 6 Prozent im ersten Jahr nach der Reform gesunken ist. Das IAB empfiehlt daher eine Anpassung der Regelungen, u. a. eine Verlängerung der Sanktionsdauer und eine Verbesserung der Personalausstattung in den Jobcentern.
Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf sieht sich durch die Untersuchung des IAB in ihrer Kritik an der Bürgergeldreform bestätigt: „Das Bürgergeld der Bundesregierung hat das Leben mit Grundsicherung für Arbeitsuchende bequemer und eine Arbeitsaufnahme weniger interessant gemacht. Das Bürgergeld in seiner jetzigen Form ist ein verheerendes Signal an alle, die tagtäglich zur Arbeit gehen. Die Balance zwischen existenzsichernder Hilfeleistung und berechtigten Interessen von Steuerzahlenden muss dringend wieder verbessert werden. Ich fordere konkrete Änderungen am Bürgergeld, um die Menschen schneller wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.“>
Arbeitsministerin Scharf erklärt weiter: „Das Bürgergeld verfehlt das Ziel, die Menschen möglichst rasch in Arbeit zu bringen. Mehr Geld ist leichter zugänglich verfügbar. Gleichzeitig sind die Jobcenter unterfinanziert. Das wirkt sich negativ auf die Betreuung und die Arbeitsmarktintegration aus. Das muss sich wieder ändern!“
Ministerin Scharf fordert eine konkrete Änderung des Bürgergelds in folgenden Punkten:
- Fördern und Fordern stärken: Das Eingliederungs- und Verwaltungsbudget der Jobcenter muss dauerhaft erhöht werden, um die Arbeitsuchenden besser betreuen zu können. Außerdem müssen die Sanktionen verschärft werden, da auch die aktuelle Neuregelung der Bundesregierung weiterhin unzureichend und untauglich ist.
- Nach Leistung differenzieren: Nur Personen mit entsprechender Lebensleistung dürfen in den Genuss von Karenzzeiten und besonderen Freibeträgen kommen.
- Erhöhung des Regelbedarfs zum 1. Januar 2024 aussetzen: Der Mechanismus der jährlichen Anpassung muss angepasst und die Erhöhung des Bürgergelds zum 1. Januar 2024 ausgesetzt werden.
- Kostenbremse bei den Kosten der Unterkunft und Heizung: Die Karenzzeit soll auf sechs Monate und auf Personen mit entsprechender Lebensleistung beschränkt werden. Die Kosten für teure Wohnungen werden auch während einer Karenzzeit nicht mehr übernommen und die Karenzzeit sollte im Falle eines Umzuges sofort enden
- Vermögensanrechnung wieder verschärfen: Die derzeitige Karenzzeit, für Vermögen bis zu 40.000 Euro pro Person im ersten Jahr muss ersatzlos gestrichen werden. Nach Ablauf der Karenzzeit soll der Grundfreibetrag in Höhe von 15.000 Euro je leistungsberechtigter Person auf sechs Monate verkürzt und auf Personen mit entsprechender Lebensleistung beschränkt werden.
- Leistungsausschlüsse für Ausländer erweitern: Leistungen dürfen nach fünfjährigem unrechtmäßigen Aufenthalt nicht automatisch gewährt werden. Auch hier müssen Leistungsausschlüsse möglich sein.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatsregierung / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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