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Öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte

Rathaus Rosenheim. Foto: Innpuls.me

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

2. Juni 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim – Die Stadt Rosenheim informiert: Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Rosenheim hat in seiner Sitzung vom 18.04.2024 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 beschlossen. Die Bodenrichtwerte liegen ab sofort bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Kufsteiner Straße 7 (3. OG, Klingel Gutachterausschuss), öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Die Bodenrichtwertkarte ist im Gang ausgehängt. Die öffentliche Auslegung ist für einen Monat gesetzlich vorgeschrieben. Die Karte bleibt jedoch zur gebührenfreien Einsichtnahme ganzjährig ausgehängt. Auskünfte über Bodenrichtwerte sind gebührenpflichtig.
Für Fragen steht die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses telefonisch unter 08031/365-1621, per unter Fax 08031/365-2095 oder via E-Mail unter gutachterausschuss@rosenheim.de zur Verfügung

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, aus Verkäufen abgeleitete und auf die jeweilige Lage spezifisch abgeglichene Werte unbebauter Grundstücke. Sie sind eine Orientierungshilfe und können als Berechnungsgrundlage für Gutachten dienen. Von Bedeutung sind die Bodenrichtwerte auch bei Steuerfragen, insbesondere bei Erbschaft- und Schenkungssteuer. Sie werden alle zwei Jahre erhoben.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)

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