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Großes Interesse an Europawahl und Bürgerentscheid

Wahlkreuz mit rotem Stift

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

5. Juni 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim – Wenn es nach den beantragten Briefwahlunterlagen geht, dann ist das Interesse der Rosenheimer an der Europawahl und dem Bürgerentscheid zur Biotonne am 09. Juni 2024 groß. Sechs Tage vor dem Bürgerentscheid sind 11.085 Abstimmungsscheine bei 46.340 Wahlberechtigten ausgestellt worden. Zur Europawahl waren es bei 41.715 Wahlberechtigten sogar 13.431 Wahlscheine.

Das sind rund 4.000 ausgestellte Wahlscheine mehr als zum gleichen Zeitpunkt vor der Europawahl 2019. Zum weiteren Vergleich: Vor der Landtagswahl im vergangenen Jahr waren sechs Tage davor mit fast 15.000 Wahlscheinen gut 1.500 mehr ausgegeben worden als zur Europawahl in diesem Jahr. Die Wahlbeteiligung lag in Rosenheim am Ende bei 66,7 Prozent.
Neu bei dieser Wahl: Erstmals dürfen Jugendliche ab 16 an der Europawahl teilnehmen. In der Stadt Rosenheim dürfen demnach 924 Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren zum ersten Mal ihre Stimme abgeben.

Infos zu den Briefwahlunterlagen

Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht ankommen, können bis spätestens Samstag, 8. Juni, 12 Uhr Ersatz-Briefwahlunterlagen im Wahlamt abgeholt werden. Danach darf die Stadt Rosenheim keine Ersatzbriefwahlunterlagen mehr ausstellen und eine Stimmabgabe ist auch im Wahllokal am Wahlsonntag nicht mehr möglich.
Das Wahlamt hat am Samstag von 8 Uhr bis 12  Uhr geöffnet. Zu erreichen ist es telefonisch unter 08031 / 365-1364 oder per E-Mail unter wahlamt@rosenheim.de.
Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist, laut Rosenheimer Stadtverwaltung, folgender: Stellt man Ersatz-Briefwahlunterlagen aus, muss der ursprünglich für die Briefwahl notwendige Wahlschein ungültig erklärt werden. Am Wahlsonntag müssen pünktlich um 8 Uhr zu Beginn der Wahl alle Wahllokale über die ungültigen Wahlscheine informiert sein, damit ausgeschlossen ist, dass eine Person ihre Stimme zweimal abgibt.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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