Hilpoltstein / Bayern – Einheitsgrün statt bunter Blütenpracht: Mitte Juni sind in Bayern schon zahlreiche Wiesen gemäht, zum Teil auch bereits mehrmals. Viele Tiere und Pflanzen können jedoch nur überleben, wenn zumindest ein Teil der Wiesenfläche länger stehen bleiben darf.
„Die bunten Blumenwiesen, ohne die wir uns Bayern überhaupt nicht vorstellen könnten, sind heute ein bedrohter Lebensraum. Doch beim Schutz von artenreichem Grünland kommen wir seit Jahren nur schleppend voran“, so der LBV-Vorsitzende Norbert Schäffer. Immerhin wurden im Zuge des Volksbegehrens Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ konkrete Vorgaben zum Schutz von artenreichem Grünland gemacht. Ein Lichtblick ist dabei aus Sicht des LBV, dass seit 2019 immer mehr Wiesen erst nach dem 15. Juni gemäht werden und das 10-Prozent-Ziel aus dem Volksbegehren für die späte Mahd bereits erreicht ist. „Doch leider ist der Gesamtzustand unserer Wiesen im Freistaat weiterhin schlecht. Deshalb läuft auf EU-Ebene sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, weil diese wertvollen Flächen nicht genug geschützt werden. Die Staatsregierung muss deshalb beim Schutz von artenreichen Wiesen dringend nachlegen“, fordert Schäffer.
Wiesen und Weiden zählen zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Schonend bewirtschaftet sind sie eine Schatzkiste die Kulturlandschaft. Im Zuge des Volksbegehren Artenvielfalt – „Rettet die Bienen!“ wurde deshalb auf zehn Prozent des bayerischen Grünlands eine Mahd nach dem 15. Juni vorgeschrieben. So können Tiere und Pflanzen Rückzugsräume finden und sich fortpflanzen. „Dieses Ziel wird laut Landtagsanfrage bayernweit 2023 erstmalig erreicht. Somit ist seit 2019 ein Anstieg der spät gemähten Flächen im Freistaat zu verzeichnen.“
Doch zu frühe und zu häufige Mahd, Düngung und die Umwandlung von Grünland in Siedlungs- oder Ackerflächen gefährden weiterhin die wertvollen Wiesen. „Die bisherigen Bemühungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Doch trotz seiner einzigartigen Vielfalt und der wichtigen Funktionen für Boden-, Klima- und Hochwasserschutz ist artenreiches Grünland nach wie vor ein bedrohter Lebensraum, der mehr Schutz verdient“, so Schäffer.
Die EU hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sogar verklagt, weil es seinen Verpflichtungen im Rahmen des europäischen Natura 2000-Schutzgebietsnetzwerks nicht nachkommt. Als explizites Negativbeispiel für Bayern nennt die EU „Magere Flachland-Mähwiesen“, also die wichtigen artenreichen Blumenwiesen. „Der besorgniserregend schlechte Zustand vieler Gebiete im Freistaat unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf. Bayern muss dringend nachlegen, gebietsspezifische Erhaltungs- und Entwicklungsziele definieren und umsetzen und damit die Flächen wieder in einen artenreichen Zustand überführen”, fordert Schäffer.
Futtergrundlage für Insekten
Eine späte Mahd stellt sicher, dass Insekten immer ausreichend Blüten als Futtergrundlage finden. Spät blühende Pflanzen können ausreifen und Samen bilden, damit die Art fortbestehen kann. Mit Wiesenbocksbart und Margeriten sind im Juni auch viele andere Blühpflanzen reif. Wird früher gemäht, können sich diese nicht vermehren. Neben einem späten Mähzeitpunkt sind das Belassen von ungemähten Altgrasstreifen, die zeitversetzte Mahd von in räumlicher Nähe liegender Wiesen, die Verwendung von Balkenmähgeräten, höhere Schnitthöhen, sowie das Mähen bei bedecktem Himmel und kühleren Temperaturen effektive Maßnahmen, um Tiere bei der Mahd zu schonen.
Insbesondere Bodenbrüter wie Feldlerche, Uferschnepfe und Großer Brachvogel profitieren, wenn erst nach Abschluss der Brut gemäht wird. Allerdings sind viele Wiesenbrüterküken auch bis zum 15. Juni noch nicht flügge, manche Arten brüten zu diesem Zeitpunkt noch. Daher wäre eine Flexibilisierung der landwirtschaftlichen Förderprogramme erforderlich mit Schnittzeitpunkten angepasst an Zielarten und Zusatzprämien für diese Mähzeitpunkte. Der LBV ist aus diesem Grund aktiv im Bodenbrüterschutz tätig und markiert Nester, um mit den Bewirtschaftern eine angepasste spätere Mahd zu vereinbaren, damit die Vögel dieser vom Aussterben bedrohten Arten ungestört brüten und die Küken sicher das Nest verlassen können.
Das Hochwasser hat momentan große Auswirkungen auf das Grünland und auf die Wiesenbrüter. Die derzeit geplante Ausnahmeregelung für das Aussetzen der Schnittzeitpunkte auf vom Hochwasser betroffenen Flächen ist nachvollziehbar. Der LBV arbeitet mit Landwirten in Wiesenbrütergebieten daran, dass dies nicht dazu führt, dass Wiesenbrüter zusätzlich geschädigt werden.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto Copyright Gisela Schreiner)
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