Rosenheim – Ab sofort ist die Entsorgung von vom Buchsbaumzünsler befallenem Grüngut nur noch am Wertstoffhof in der Innlände möglich. Die Gefahr, dass sich der Schädling über die Container an den Wertstoffinseln weiterverbreitet, soll so eingedämmt werden.
Das befallene Grüngut wird vom Wertstoffhof aus als Quarantänematerial zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk gebracht.
Diese Regelung gilt ebenfalls für andere invasive Pflanzenarten, also solche, die nicht standortgerecht sind und heimische Pflanzen verdrängen. Darunter fallen Riesen-Bärenklau und die Beifuß-Ambrosie.
Des Weiteren muss aufgrund der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers das Schnittgut von Gehölzen der Gattung Prunus (Steinobst) ebenfalls am Wertstoffhof in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden., Dazu gehören Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer.
Eigenkompostierung des befallenen Pflanzenmaterials im privaten Garten ist nicht geeignet, um die Verbreitung der Pflanzenschädlinge zu verhindern, da der Kompost nicht genügend hohe Temperaturen erreicht.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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