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Bundespolizei verweigerte gewaltgeneigten britischem Fußballfan die Einreise:

Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

2. Juli 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Flughafen München – Die Bundespolizei Flughafen München hat am vergangenen Freitag (29.6.2024) einem britischen gewaltgeneigten „Fußballfan“ die Einreise verweigert. Für den Mann lag eine Fahndungsnotiz „Gewalttäter Sport“ vor.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft hat die Bundespolizei die Kontrollen auch an den Flughäfen intensiviert. Am vergangenen Freitag überprüften Bundespolizisten am Flughafen München die Passagiere des Fluges EZY2197 aus Manchester.

Bei der Grenzkontrolle fiel den Beamten ein 37-jähriger Brite auf. Dieser hatte nicht nur Eintrittskarten für das Spiel England-Slowenien im Gepäck. Vielmehr entdeckten die Bundespolizisten auch eine Fahndungsnotiz als „Gewalttäter Sport“. Da darüber hinaus konkret zu befürchten war, dass der Mann im Zusammenhang mit dem Fußballspiel Straftaten begehen würde, durfte er nicht einreisen. Der Brite wurde am Folgetag nach Manchester zurückgewiesen.

Ob und wo er dann den knappen Sieg der Engländer verfolgen konnte, ist nicht bekannt – jedenfalls nicht im Stadion.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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