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Zurück in Deutschland – direkt wieder in den Knast

Festnahme. Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

6. Juli 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Flughafen München – Seine Rückkehr nach Deutschland hat sich ein 44-jähriger Kosovare sicherlich anders vorgestellt. Als er aus Pristina am Münchner Flughafen einreisen wollte, stellte sich bei der Kontrolle heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungsbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg- Fürth vorlag. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Der Mann war unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung, Betrug in vier Fällen und Vortäuschen einer Straftat verurteilt worden. Das Strafmaß betrug insgesamt sechs Jahre. Vier Jahre lang saß der Kosovare auch im deutschen Gefängnis, ehe er 2009 in sein Heimatland abgeschoben wurde. Allerdings blieb noch eine Reststrafe von 731 Tagen bestehen, die bei einer erneuten Einreise zu vollziehen ist. Er versuchte trotzdem sein Glück. Pech für ihn, es klickten die Handschellen.

Dem Mann wurde von den Beamten der Bundespolizei am Flughafen München der Haftbefehl eröffnet und diese „chauffierten“ ihn dann auch direkt in die JVA Stadelheim, wo er jetzt seine Reststrafe absitzen muss.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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