Aisingerwies / Rosenheim – Eine alte Blutbuche sorgt für Aufregung im Rosenheimer Stadtteil Aisingerwies. Der mächtige Baum soll aufgrund eines Neubaus auf privatem Grund gefällt werden. Einige Anwohner setzten in den vergangenen Tagen noch mal alle Hebel in Bewegung, um die Blutbuche zu retten. Die Stadt Rosenheim hält die Fällung mit entsprechenden Ersatzpflanzungen aber vertretbar.
„Der Baum lebte schon lange vor den neuen Besitzern auf diesem Grundstücks und überhaupt ist er schon älter als die meisten Häuser hier in dieser Gegend“, so eine Anwohnerin im Gespräch mit Innpuls.me. Sie kann nicht verstehen, warum man die Planung für den Neubau nicht so gestalten konnte, dass die Blutbuche erhalten bleiben kann: „Der Baum steht schließlich ganz am Rand des betreffenden Grundstücks“.
Verärgerung mischt sich bei ihr und auch einigen anderen Anwohnern mit Ratlosigkeit: „Man erfährt so etwas eigentlich nur zufällig und weiß dann nicht wirklich, wie man damit umgehen und dagegen vorgehen kann“.
Zusammen mit ihrem Mann hat die Anwohnerin in den vergangenen Tagen noch einmal alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Blutbuche doch noch zu retten. Auch einige Rosenheimer Stadträte wurden kontaktiert. Die Bluteiche war auch Thema bei der jüngsten Sitzung des Umwelt, Energie und Klimaschutz. Grünen-Stadtrat Peter Weigel wollte wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Bau so zu gestalten, dass der Baum stehen bleiben kann und seine Fraktionskollegin Daniela Dickhoff hackte dann bei der Stadtverwaltung nach, ob sie nicht eine Möglichkeit hat, auf die Entscheidung des Bauherrn doch noch Einfluss zu nehmen.
Auf Nachfrage von Innpuls.me bei der Stadtverwaltung verweist diese zuerst auf die Baumschutzverordnung. Damit habe die Stadt Rosenheim ein wesentliches Element zum Schutz der städtischen Bäume geschaffen und gleichzeitig seien in den vergangenen Jahren viele Bäume im Stadtgebiet gepflanzt worden.
„Fällung mit entsprechenden Ersatzpflanzungen vertretbar“
Nichtdestrotz lasse die Baumschutzverordnungen Fällungen zu, so nun auch im Fall der Blutbuche in der Aisingerwies. „Da handelt es sich um einen Baum auf Privatgrund. Bei der Fallgenehmigung wurde insbesondere das Recht auf Eigentum im Verhältnis zum öffentlichen Interesse geprüft. Dieses muss dem Individualinteresse, dem Grundrecht auf Eigentum, deutlich überwiegen, was es unserer Auffassung nach nicht tut“, so die Stadtverwaltung. Das Recht des Bauherrn, sein rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen (Art. 17 der Charta der Europäischen Union) sei höher einzustufen als der Wunsch der Nachbarschaft, mit dem Erhalt des Baumes in sein Eigentum einzuwirken.
Außerdem geht man bei der Stadtverwaltung davon aus, dass die Bluteiche die nun kommenden Bautätigkeiten auf dem Areal grundsätzlich nicht gut verkraften würde; „Diese Bäume sind bekannt dafür, dass sie sehr sensibel reagieren, wenn man mit schweren Geräten über ihren Wurzelbereich fährt und das lässt sich bei einem Neubau kaum verhindern“.
Nach Auffassung der Stadt ist die Fällung der Buche mit entsprechenden Ersatzpflanzungen damit vertretbar. In der Nachbarschaft des betreffenden Grundstücks wird das weiter anders gesehen: „Bäume haben halt leider keine Lobby“.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: privat)
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