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Tödlicher Schleuser-Unfall auf A94: Anklage gegen drei Schleuser

Hammer und Gesetzbuch

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

17. Juli 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Ampfing / Traunstein – Die Bilanz dieses Unfalls löste bundesweit Betroffenheit aus: 7 Menschen starben im Oktober 2023 auf der A94 (wir berichteten), 14 weitere wurden schwer verletzt – einer liegt immer noch auf der Intensivstation. Nun hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage erhoben gegen drei Schleuser.

Die  drei angeschuldigten syrischen Männer, zur Tatzeit 17, 22 und 23 Jahre alt, wird vorgeworfen, die Schleuserfahrt am 13. Oktober 2023 geplant und organisiert zu haben. Bei dem Fahrer handelt es sich um einen  24-jährigen Staatenlosen. 300 Euro soll man ihn pro geschleuste Person als Entlohnung angeboten haben.

Schleuserfahrzeug war überladen

„Den drei Angeschuldigten war bekannt, dass das Schleuserfahrzeug überladen war und aufgrund nicht ausreichend vorhandenen Anzahl an Sicherheitsgurten im Falle eines Unfalls schwerste und tödliche Verletzungen der geschleusten Personen auftreten würden“, heißt es in dem Pressebericht der Staatsanwaltschaft Traunstein.
Am Tattag sollen die drei Angeschuldigten in einem BMW als Scoutfahrer auf der vorher geplanten Schleusungsroute vor dem Schleuserfahrzeug hergefahren sein, um festzustellen, wo sich Polizeikontrollen befinden: „Da sie am Grenzübergang Simbach Polizeikontrollen entdeckten, veranlassten sie den Fahrer des Kleinbusses stattdessen den Grenzübergang Burghausen zu benutzen, nachdem sie dort keine Polizeikontrollen wahrgenommen hatten“.

Unter den Toten war auch ein sechsjähriges Kind

Als der Fahrer schließlich bemerkte, dass die Polizei auf ihn aufmerksam geworden war, soll er mit den drei Anschuldigten telefoniert haben. Danach habe er den Kleinbus auf sehr hohe Geschwindigkeiten bis zu 180 km/h beschleunigt, um sich so der Polizeikontrolle zu entziehen.
Bei der Autobahnausfahrt Waldkraiburg / Ampfing passierte es dann: Der Fahrer war zu diesem Zeitpunkt immer noch mit circa 150 km / h unterwegs. Das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab, durchbrach die Leitplanke, überschlug sich und schleuderte weiter, bevor es auf dem Dach liegend zum Stillstand kam.
Unter den sieben Toten war auch ein erst sechsjähriges Kind. Die anderen Insassen wurden schwer oder mittelschwer verletzt. Einer erlitt einen bleibenden Hirnschaden, der ihm jegliche Form der Kommunikation und Fortbewegung unmöglich macht. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Traunstein ist er nicht ansprechbar und wird nach wie vor intensivmedizinisch versorgt.  Der Fahrer selbst war mit Sicherheitsgurt geschützt und zog sich nur einen Armbruch und Prellungen zu:

Dem Fahrer wird Mord zur Last gelegt

Dem Fahrer selbst wird von der Staatsanwaltschaft Traunstein Mord zur Last gelegt. Er wird sich in einem eigenen Verfahren verantworten müssen. Die strafrechtliche Bewertung bei den drei Scoutfahrern lautet: Einschleusen mit Todesfolge. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie nicht mit Tötungsvorsatz handelten.

Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling, der bei der Staatsanwaltschaft Traunstein die Spezialabteilung nach dem Traunsteiner Modell leitet, zu dem Ermittlungserfolg: „Es hat sich wieder einmal gezeigt, wie wichtig es war, bei der Staatsanwaltschaft Traunstein mit dem „Traunsteiner Modell“ eine neue Spezialabteilung zu schaffen, um grenzüberschreitende und organisierte Kriminalität effektiv verfolgen zu können. Die sehr gute und unkomplizierte Zusammenarbeit mit der Spezialabteilung zur Kriminalitätsbekämpfung der Bundespolizei in München und den österreichischen Behörden waren der Garant für diesen schnellen Ermittlungserfolg. Gerade bei der Verfolgung der organisierten Schleusungskriminalität wirken sich die Spezialisierung, der enorme Ermittlungsaufwand und der stetige Ausbau der internationalen Kontakte sehr positiv aus: Mittlerweile gelingt es uns, in mehr als der Hälfte aller Schleusungsdelikte Hintermänner oder weitere Täter und weitere Schleuserfahrten der Täter zu ermitteln und strafrechtlich zu ahnden.“
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über die mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat das Landgericht Traunstein – Jugendkammer – zu entscheiden.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Info: Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Traunstein / Beitragsbild. Symbolfoto re)

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