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Stadt Rosenheim sucht ehrenamtliche Richter

Hammer und Gesetzbuch

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

20. Juli 2024

Lesezeit: 1 Minute(n)

Rosenheim – Für die Amtsperiode vom 1. April 2025 bis 31. März 2030 sucht das Bayerische Verwaltungsgericht in München ehrenamtliche Richter. Die Stadt Rosenheim hat insgesamt zehn Personen für die Vorschlagsliste zu melden.

Alle Landkreise und kreisfreien Städte im Verwaltungsgerichtsbezirk München haben hierzu geeignete Kandidaten dem Verwaltungsgericht zu melden. Ein eingerichteter Wahlausschuss beim Verwaltungsgericht München entscheidet letztlich, wer zum ehrenamtlichen Richter berufen wird.
Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgerichte liegt darin, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, durch die Rechte des Bürgers betroffen sind, zu kontrollieren. Dies kann zum Beispiel bei Bauanträgen der Fall sein, ebenso bei Streitigkeiten mit der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen oder bei Führerscheinangelegenheiten. Gerade weil die Verwaltungsgerichte über Fälle des täglichen Lebens zu entscheiden haben, wirken Laienrichter neben den Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit. Die Urteile sollen und müssen auch auf dem Prüfstand des gesunden Menschenverstandes und der Lebenserfahrung bestehen können.
Die verantwortungsvolle und interessante Aufgabe des ehrenamtlichen Richters verlangt deshalb in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige und, wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes, körperliche Eignung. Die Bewerber muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sollte das 25. Lebensjahr vollendet und den Wohnsitz in Rosenheim haben. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind unter anderem Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Rechtsanwälte, Richter und Notare. Das Gleiche gilt für Personen, die nicht das allgemeine Wahlrecht besitzen oder denen aufgrund einer Straftat die Bekleidung öffentlicher Ämter generell untersagt ist.
Interessenten können sich entweder telefonisch (08031/ 365-1376) oder persönlich bis zum 10.08.2024 im Bürgeramt der Stadt Rosenheim, Königstr. 15, Erdgeschoss, Zi. Nr. 015, während der Öffnungszeiten melden. Ein notwendiges Formblatt zur Bewerbung liegt auf der städtischen Homepage unter www.rosenheim.de im Bereich des Wahlamts zum Download bereit.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim  / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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