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Tödlicher Absturz in den Ammergauer Alpen

Ettal

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

24. Juli 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Oberammergau / Ettal / Landkreis Garmisch-Partenkirchen – Tödlicher Absturz in den Ammergauer Alpen am gestrigen Dienstagnachmittag (23.7.2024): ein 70-jähriger aus Rheinland-Pfalz stürzte an der Klammspitze ab und zog sich sofort tödliche Verletzungen zu.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am frühen Nachmittag des Dienstages, 23. Juli 2024, befand sich eine Dreier-Gruppe aus Rheinland-Pfalz auf einer mehrtägigen Durchquerung der Ammergauer Alpen. Im Bereich der Klammspitze stürzte ein 70-jähriger Mann aus der Gruppe, nach derzeitigem Ermittlungsstand, alleinbeteiligt ab und zog sich sofort tödliche Verletzungen zu.

Auf einem Bergweg südlich des Gipfels der Klammspitze kam einer der drei Bergsteiger um die Mittagszeit alleinbeteiligt zu Sturz. Beim anschließenden Absturz über etwa 100 Meter felsdurchsetztes, steiles Grasgelände zog sich der 70-Jährige unmittelbar tödliche Verletzungen zu.
Umgehend wurde durch einen der Begleiter ein Notruf abgesetzt. Die Besatzung des ADAC-Rettungshubschraubers Christoph Murnau, sowie zwei ebenfalls alarmierte Einsatzkräfte der Bergwachtbereitschaft Oberammergau konnten nur noch den Tod des Bergsteigers feststellen.

Die anschließende Bergung erfolgte durch Kräfte der Alpinen Einsatzgruppe der Grenzpolizeiinspektion Murnau am Staffelsee, einem Mitglied der Bergwacht Oberammergau, sowie dem Polizeihubschrauber Edelweiss 6. Der genaue Unfallhergang ist noch Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen. Diese werden durch Polizeibergführer der Grenzpolizeiinspektion Murnau unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II geführt.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand handelt es sich um einen alleinbeteiligten Unfall ohne Fremdverschulden. Die Gruppe war gut ausgerüstet und galt als bergerfahren
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

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