Landkreis Rosenheim – Der Gutachterausschuss für den Landkreis Rosenheim hat die aktuellen Bodenrichtwerte ermittelt. Das vergangenen Jahr 2023 war von zurückgehenden Transaktionszahlen und rückläufigen Kaufpreisen gekennzeichnet.
Rund 2.100 Mal wechselten im Jahr 2022 im Landkreis Rosenheim Immobilien und Grundstücke den Eigentümer. Im Folgejahr geschah dies nur noch rund 1.800 Mal. Schenkungen und Übergaben im Rahmen der Erbfolge sind dabei nicht mitgerechnet. Wie sich aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für den Landkreis Rosenheim ablesen lässt, wurden dabei Umsätze von knapp 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2022 erreicht. 2023 lag die Summe bei rund 1,045 Milliarden Euro.
Aufgrund der Zinswende und der anhaltenden Baukosten- und Ressourcenproblematik mit rückläufigen Baugenehmigungszahlen war der Immobilienmarkt, insbesondere im Jahr 2023, von zurückgehenden Transaktionszahlen und rückläufigen Kaufpreisen gekennzeichnet.
Bodenrichtwerte dienen der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt und sind Grundlage für zahlreiche steuerliche und privatwirtschaftliche Bewertungen und Entscheidungen. Sie werden alle zwei Jahre ermittelt. Der Stichtag für die Ermittlung war der 01.01.2024. Es sind durchschnittliche Lagewerte, angegeben in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie beziehen sich auf die Grundstücksqualität und Grundstücksgröße, wie sie in der jeweiligen Bodenrichtwertzone in der Mehrheit anzutreffen sind. Für die rund 850 Bodenrichtwertzonen im Landkreis wurden auf Basis aller ausgewerteter Verkaufspreise der vergangenen zwei Jahre die Bodenrichtwerte neu festgesetzt.
Derzeit liegen die Bodenrichtwerte bei den Gemeinden öffentlich aus und können dort kostenlos einen Monat lang eingesehen werden. Hierzu wird auf die ortsüblichen Bekanntmachungen der jeweiligen Gemeindeverwaltung verwiesen. Eine kostenlose Übersicht über das jeweils mittlere Bodenrichtwertniveau im Bereich der Hauptorte gibt es auf der Homepage des Landkreises.
Eine amtliche Bodenrichtwertauskunft ist gebührenpflichtig. Die Richtwerte für die Stichtage 01.01.2024, 01.01.2022, 31.12.2020, 31.12.2018 und 31.12.2016 können im Internet unter www.boris-bayern.de als Einzelauskunft oder Bodenrichtwertkarte für den gesamten Landkreis direkt abgerufen werden. Die Kosten für die Einzelauskunft liegen bei 33 Euro pro Richtwert.
Einzelauskünfte zu allen Stichtagen können grundsätzlich auch schriftlich oder per Mail bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses angefordert werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche. Die Kosten pro Richtwert liegen bei 38 Euro.
(Quelle. Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)
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