Nachrichten, Informationen und Geschichten aus Rosenheim

Staatsregierung erhöht Vereinspauschale: Unterstützung für Rosenheimer Vereine

zeigt: Daniel Artmann bei der Sommerlounge 2024 zum Thema „Es lebe der Sport“ Foto: CSU-Fraktion

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

31. Juli 2024

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim / Bayern  – Der Bayerische Landtag hat einen Anstieg der Vereinspauschale beschlossen. Mit der Vereinspauschale unterstützt der Freistaat Bayern Sport- und Schützenvereine bei den Aufgaben zur Organisation des Sportbetriebs. Für 2024 stehen den bayerischen Vereinen insgesamt rd. 33,7 Millionen Euro für die Vereinspauschale zur Verfügung.

Auf die Stadt Rosenheim entfallen 201.450,80 EUR, der Landkreis Rosenheim erhält 675,041, 20 EUR. Insgesamt erhalten die Sport- und Schützenvereine in Stadt und Landkreis Rosenheim 2024 insgesamt 876.497 EUR. „Sport in Bayern ist ohne Ehrenamtler undenkbar. 370.000 engagierte Frauen und Männer sorgen in über 16.000 Sport- und Schützenvereinen dafür, dass über fünf Millionen Menschen ihren Sport ausüben können. Von den Trainern sowie Übungsleitern über die Jugend- und Platzwarte bis hin zu den Vorständen und vielen weiteren: Sie alle sind die Grundlage für die Zukunft und die Weiterentwicklung des organisierten Sports in Bayern. Für dieses großartige Engagement sind wir unseren Ehrenamtlichen sehr dankbar und werden ihre wertvolle Arbeit weiterhin durch die erhöhte Vereinspauschale und Sportstättenförderung tatkräftig unterstützen“, so Daniel Artmann, zuständiger Haushälter des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.

Die Zuwendungen der Vereinspauschale werden entsprechend der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern gewährt. Berechnungsgrundlage dafür ist die Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder sowie die Anzahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, für die es die zehnfache Gewichtung gibt. Eine weitere Bemessungsgrundlage ist die Anzahl von Übungsleiterlizenzen.

„Im Zuge der Energiekrise hatte der Ministerrat am 06. November 2022 eine Verdoppelung der Vereinspauschale für das Jahr 2023 beschlossen. Im Jahr 2023 lag der Wert einer Fördereinheit bei einfach 30 Cent und verdoppelt 60 Cent. 2024 liegt die Vereinspausche erstmals bei 40 Cent pro Fördereinheit. Im Vergleich zum Jahr 2023 konnte der einfache Wert somit um 10 Cent gesteigert werden. Das ist ein starkes und eindeutiges Signal zur dauerhaften Stärkung unserer Sport- und Schützenvereine in ihrer gesellschaftlich bedeutsamen Aufgabe“, macht Artmann klar.

Mit dieser Mittelerhöhung um jeweils 10 Millionen Euro sei die im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2023-2028 vereinbarte „Verstetigung der verdoppelten Vereinspauschale“ bereits etwa zur Hälfte umgesetzt worden.
(Quelle: Pressemitteilung Büro Daniel Artmann / Beitragsbild: Copyright CSU-Fraktion, zeigt: Daniel Artmann bei der Sommerlounge 2024 zum Thema „Es lebe der Sport“)

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.