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Sexuelle Belästigung: 60-jähriger muss sich vor Haftrichter verantworten

Bundespolizei Symbolfoto

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

1. August 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

München – Ein alkoholisierter 60-Jähriger, der am Mittwochmorgen (31.7.2024) eine 30- und eine 35-Jährige am Bahnhof Laim (München) sexuell belästigt hatte, wird heute dem Haftrichter vorgeführt.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Kurz nach zehn Uhr wurde aus einer S-Bahn vor Laim (S1, Fahrtrichtung Leuchtenbergring) eine sexuelle Belästigung gemeldet. Ein 60-jähriger Russe steht in Verdacht, erst den Oberschenkel einer 30-jährigen Deutschen berührt, ihr anschließend unter den Rock ans Gesäß gegriffen und einer 35-jährigen Begleiterin wenig später sein Geschlechtsteil gezeigt zu haben.
Nach den „Grabsch-Attacken“ in der S-Bahn flüchtete der in Moosach in die S-Bahn Eingestiegene nach dem Halt im Bahnhof Laim über die Gleise. Eine Streife der Landespolizei (PI 41) stellte den 60-Jährigen, der mit 2,64 Promille alkoholisiert war und übergab den Wohnsitzlosen der auf Bahnanlagen zuständigen Bundespolizei. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München I wurde eine Blutentnahme sowie eine Vorführung vor dem Haftrichter für heute angeordnet.

Aufgrund des hohen Personenaufkommens am Bahnhof Laim und der Flucht über die Gleise mit vorläufiger Festnahme war der Vorfall äußerst öffentlichkeitswirksam.

Die 30-jährige Bogenhausenerin war als Erzieherin mit 18 Kindern in der S-Bahn unterwegs. Sie versuchte sich den Berührungen zu entziehen und abzuwenden. Bei der Flucht wandte sich der Mann um und entblößte sein Geschlechtsteil gegenüber einer 35-jährigen Türkin. Der 60-jährige Russe ist in der Vergangenheit bereits mit Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten. Er hat eine Duldung für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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