Nachrichten, Informationen und Geschichten aus Rosenheim

Autofahrer behindert Feuerwehrfahrzeug absichtlich

Ausschnitt Feuerwehrfahrzeug

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

12. August 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Weyarn /  Landkreis Miesbach – Unschöner Vorfall in Weyarn (Landkreis Miesbach): Bei einem Festzug behinderte ein Autofahrer ein Feuerwehrfahrzeug absichtlich. Die Polizei hat die Ermittlungen gegen den 59-jährigen Mann aus Bayrischzell aufgenommen.

Zu dem Vorfall kam es am gestrigen Sonntag (11.8.2024) gegen 11.55 Uhr auf der Miesbachere Straße auf Höhe der Einmündung der Bürgermeister-Panzer-Straße in Weyarn.
Die Feuerwehr übernahm bei dem Festzug die Absicherung. Dabei überholte ein Feuerwehrmann mit seinem Einsatzfahrzeug und eingeschalteten Blaulicht die hinter dem Festzug wartenden Fahrzeuge.
Bei der Einmündung scherte ein Pkw-Fahrer mit seinem Opel auf die Fahrspur des Einsatzfahrzeuges aus und brachte sein  Auto zum Stehen, wodurch auch die Feuerwehr zwangsläufig anhalten musste.
Trotz mehrfacher Aufforderung weigerte sich der Pkw-Fahrer, Nach den Angaben der Polizei, dem Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen und diskutierte stattdessen lieber mit den Feuerwehrleuten.
Erst nachdem sich Zuschauer des Festzuges in die Diskussion einschalteten und den Feuerwehrlern zur Hilfe kamen, verschaffte der Pkw-Fahrer dem Feuerwehrauto freie Bahn.
Gegen den 59-jährigen aus Bayrischzell ermittelt die Polizei nun wegen Nötigung im Straßenverkehr. Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Holzkirchen unter Telefon 08024 / 9074-0 zu melden.

Die Polizei weißt darauf hin, dass man Einsatzfahrzeugen mit Sonder- und Wegrechten stets freie Bahn verschaffen muss. Eine vorsätzliche Behinderung kann eine empfindliche Strafe nach sich ziehen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Holzkirchen / Beitragsbild: Symbolfoto re)

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.