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Keine gute Kombi – Mit Joint auf E-Scooter unterwegs

Joint auf Aschenbecher

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

16. August 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Holzkirchen / Landkreis Miesbach – Weil einem 22-jährigen bei seiner Fahrt mit einem E-Scooter das Versicherungszeichen fehlt, wurde er in Holzkirchen (Landkreis Miesbach) kontrolliert. Kurz zuvor hatte er einen Joint konsumiert.

Der Warngauer gab an, dass er vergessen habe, dass auch für einen E-Scooter Versicherungspflicht besteht. Mit dabei auf seiner Tour war ein 21-jähriger Holzkirchner – ebenfalls mit E-Scooter. Dieser hatte zwar ein Versicherungszeichen, aber bei der Polizeikontrolle gab es dann noch ein anderes Problem: die Beamten stellten fest, dass beide Männer unter Einfluss von Cannabis standen. Eine Blutentnahme wurde angeordnet. Mit einer empfindlichen Straße ist nun zu rechnen.

Die Polizei weist darauf hin, dass auch E-Scooter als Kraftfahrzeuge gewertet werden und der Konsum von Cannabis damit zu einer Ordnungswidrigkeit führt.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Holzkirchen / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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