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Flughafen München: Bundespolizei verhindert Einreise mit gefälschtem Arbeitsvertrag

Blick auf Flughafen München mit Tower

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

16. August 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Flughafen München – Die Bundespolizei hat am gestrigen Donnerstag (15.8.2024) die Einreise eines Usbeken mit gefälschtem Arbeitsvertrag verhindert. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut: 

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle des Fluges TK1629 aus Istanbul wurde gestern (15. August)ein 20-jähriger usbekischer Staatsangehöriger von Bundespolizisten am Flughafen München kontrolliert. Er händigte den Beamten ein Visum mit dem Vermerk „Ferienbeschäftigung“ und einen entsprechenden Arbeitsvertrag aus. Aufgrund ähnlicher polizeilicher Erkenntnisse bei früheren Kontrollen der Person wurde er zur Befragung mit zur Dienststelle genommen. Im Zuge weiterer Recherchen stellte sich heraus, dass der usbekische Staatsangehörige die angebliche Ferienbeschäftigung nicht antreten konnte, da er die erforderlichen Prüfungen nicht abgelegt hatte. Der zwischenzeitlich kontaktierte vermeintliche Arbeitgeber gab zudem an, den 20-Jährigen nicht namentlich zu kennen.

Auf den Usbeken wartete eine Anzeige nach dem Aufenthaltsgesetz und nach Zahlung einer Sicherheitsleistung wurde er noch am selben Abend nach Istanbul zurückgeschickt.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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