Aising / Rosenheim – Die Zukunft des „Alten Wirts“ in Rosenheimer Stadtteil Aising ist ungewiss. Die Interessengemeinschaft Rosenheim Süd wirbt jetzt mit Werbe-Bannern für den Erhalt des alten Gebäudes.
Mit Werbebannern setzt sich die Interessengemeinschaft Süd für den Erhalt des alten Gebäudes ein. Fotos: aez
Seit Monaten brodelt im Rosenheimer Stadtteil Aising die Gerüchteküche. Was wird aus dem „Alten Wirt“? Auskünfte zu konkreten Planungen gab es bisher von Seiten der Stadtverwaltung noch nicht. Das Amt für Denkmalpflege kam zu dem Ergebnis, dass das historische Gebäude aus dem Jahr 1838 kein Fall für ARt 1, Paragraph 1 des Denkmalschutzgesetzes ist (wir berichteten) ist und damit von rechtlicher Seite her auch abgerissen werden darf. Das wollen aber einige Anwohner und Gruppierungen in dem Rosenheimer Stadtteil, verhindern.
Die Interessengemeinschaft Süd hat im Bereich der ehemaligen Gaststätte Webebanner mit verschiedenen Aufdrucken aufgestellt, um auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Dabei sprechen sie sich für den Erhalt des Gebäudes aus. Darauf zu lesen: „Alter Wirt steht für Historie und Identität“, „Abriss & Neubau – Das geht doch besser!“ und „Erhaltet doch bitte unser Aisinger Wahrzeichen“.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild, Fotos: aez)
Endlich rührt sich etwas! Kaum zu glauben, dass ein historisches Gebäude in derart prominenter Lage NICHT unter Denkmalschutz steht. Ebenfalls kaum zu glauben: in unmittelbarer Nähe ca. 50 m entfernt stehen in der Aisinger Straße 96 und 98 zwei Bauernhäuser in gleicher Bauart (Ziegel- und Tuffsteinmauerwerk), die ca. 30 Jahre jünger sind und sehr wohl unter Denkmalschutz stehen. Auskunft des örtlichen Denkmalamtes: im Inneren des „Alten Wirts“ gibt es wegen der vielen Umbauten im Laufe der Jahre kaum mehr Schützenswertes! Da staunt man doch: in der Stadt gibt es sehr viele Gebäude, von denen lediglich die denkmalgeschützte Fassade im Original erhalten ist, dahinter stehen teilweise komplette Neubauten! Der Fokus liegt doch ganz wesentlich auf der Ortsbildprägung und der historischen Identität des Erscheinungsbildes. Man könnte auf die Idee kommen, dass der Besitzer den Artikel 14 Grundgesetz nicht kennt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Weiss irgendwer, was hier passieren soll?
Als „Zugroaster“ und jetzt in Pang wohnhaft unterstütze ich die Aktion voll und ganz! Meine Partnerin und ich haben schöne Erinnerungen an den „Alten Wirt“. Dort hat meine Partnerin von 12 Jahren einen runden Geburtstag gefeiert, und es war sehr schön dort. Ich weiß, dass die Wirtsfamilie Grießl von damals jetzt den „Erdinger Weißbräu“ in Steinwurfentfernung vom „Alten Wirt“ betreibt, und wir gehen auch dort wieder gerne hin, aber das historische Gebäude sollte erhalten und einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Zur Frage von H.H.: Ich habe mal gehört, der „Alte Wirt“ soll abgerissen und durch einen Nahversorger ersetzt werden. In dem Zuge müsste dann auch der Pano mit seinem Getränkemarkt/Postfiliale weichen, was ich ebenfalls sehr schade finden würde.
Weiß jemand, an wen man sich derzeit wenden müsste, wenn man im Saal des „Alten Wirt“ im 1. Stock etwas veranstalten möchte? Oder ist das gar nicht möglich?
Viele Grüße
Manfred Altmann