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Mutmaßliche Urkundenfälscher festgenommen

Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

30. August 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Raubling / Landkreis Rosenheim – Am gestrigen Donnerstag (29.8.2024) hat die Rosenheimer Bundespolizei dafür gesorgt, dass zwei festgenommene mutmaßliche Urkundenfälscher Deutschland gleich wieder verlassen müssen. Die Georgier sind zuvor in Raubling von Beamten der Bayerischen Grenzpolizei aufgegriffen worden.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Bei der Kontrolle im Raublinger Gemeindebereich stellten die Fahnder der Landespolizei fest, dass beide georgischen Pkw-Insassen mit gefälschten Papieren unterwegs waren. Der Fahrzeugführer wies sich mit einem georgischen Reisepass aus. Die Überprüfung des Dokuments ergab, dass ein im Pass eingebrachter Stempel gefälscht war. Bei der anschließenden Durchsuchung des Gepäcks des 46-Jährigen konnten zudem ein falscher ukrainischer Reisepass sowie ein falscher ukrainischer Führerschein gefunden werden. Der 40-jährige Beifahrer wies sich mit einem ukrainischen Pass und einer ukrainischen Fahrerlaubnis aus. Auch diese Dokumente konnten als „glatte Fälschungen“ identifiziert werden. Die Georgier wurden festgenommen und unter anderem wegen illegaler Einreise, Urkundenfälschung beziehungsweise Verschaffens falscher amtlicher Ausweise angezeigt.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft musste der jüngere der beiden als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren vorab 2.700 Euro hinterlegen. Um den Aufenthalt der georgischen Staatsangehörigen in Deutschland zu beenden, wurden diese der Bundespolizei in Rosenheim überstellt. Die Bundespolizisten veranlassten, dass der 46-Jährige noch am selben Tag vom Münchner Flughafen aus mit einem Direktflug nach Georgien zurückgeschoben werden konnte. Hierfür hatte er unter Berücksichtigung seiner finanziellen Möglichkeiten weitere 250 Euro abzugeben. Der andere Georgier wurde entsprechend einer richterlichen Anordnung in eine Münchner Abschiebehafteinrichtung eingeliefert. Von dort aus wird auch er die Reise zurück ins Heimatland antreten. Er musste angesichts der anstehenden Kosten für seine vorgesehene Zurückschiebung ins Heimatland eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000 Euro zahlen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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