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Oktoberfest in München: Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung

Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

20. September 2024

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München  – Das Münchner Oktoberfest startet am morgigen Samstag, 21. September: Damit greift für den Haupt und Ostbahnhof eine Allgemeinverfügung der Bundespolizei.

Die Bundespolizei erlässt vom 21. September 2024, 6 Uhr, bis 7. Oktober 2024, 6 Uhr, eine Allgemeinverfügung für den Haupt- und Ostbahnhof in München sowie die S-Bahn-Haltepunkte Donnersbergerbrücke, Hackerbrücke und Hauptbahnhof, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst die gesamten Gebäudeteile der Bahnhöfe München Hauptbahnhof und München Ostbahnhof, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen. Innerhalb der Bahnhofsgebäude sind Erdgeschoss und Obergeschoss mit Galerie sowie die Schließfachanlagen in den Geltungsbereich einbezogen (siehe Skizzen). Ebenso von der Allgemeinverfügung umfasst sind die S-Bahnhalte punkte Donnersbergerbrücke und Hackerbrücke sowie Hauptbahnhof mit den Zu- und Abgängen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in diesem Zeitraum untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Ordnungsverfügung können die Gegenstände sichergestellt und unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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