Rosenheim – Ab Anfang Oktober bietet die Stadt Rosenheim wieder die kostenlose Abholung von privaten Grüngutabfällen an. Hier der Zeitplan.
Dafür muss das Grüngut am Abfuhrtag bis 7 Uhr in haushaltsüblicher Menge (bis zu 1m³), gebündelt und ohne Draht oder Plastik gut sichtbar auf Höhe des jeweiligen Grundstücks am Fahrbahnrand bereitgelegt werden. An anderen Stellen illegal abgelagertes Grüngut stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Das ist der Fahrplan für die Grüngutabholung:
07.10.: Kastenau und das restliche, an den anderen Terminen nicht aufgeführte Stadtgebiet
18.10.: Aising, Hl. Blut, Aisinger Landstr., Aisingerwies, Oberwöhr
04.11: Happing, Kaltmühl, Kaltwies
11.11: Pang, Hohenofen, Schwaig, Westerndorf b. Pang, Pösling, Brucklach
21.11.:Mitterfeld, Westerndorf St. Peter, Egarten, Langenpfunzen und westlicher Teil Erlenau
Die Zweige sollten nicht länger als zwei Meter und nicht dicker als 10 cm sein. Wurzelstöcke werden nicht mitgenommen. Für kleinere Äste und Laub sind beim Baubetriebshof (Möslstraße 27), an der Infothek des Bürgeramtes (Königstr. 15), in der Kfz-Zulassungsstelle (Westerndorfer Straße 88) oder beim Umwelt- und Grünflächenamt (Königstraße 15) maximal zwei Papiersäcke pro Haushalt erhältlich.
Von der Grüngutaktion ausgeschlossen sind wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers alle Gehölze der Gattung Prunus. Hierzu gehören z.B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer. Schnittgut dieser Gehölze ist ganzjährig kostenfrei am Wertstoffhof in den dafür vorgesehenen Containern zu entsorgen.
Ebenso ausgeschlossen ist von Buchsbaumzünsler befallenes Grüngut und Neophyten wie z. B. der Riesen-Bärklau und die Beifuß-Ambrosie. Dieses Material muss als Quarantänematerial am Wertstoffhof, Innlände 25 entsorgt werden und wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk gebracht.
Das Grüngut muss immer am genannten Tag bereitstehen. Verspätet bereitgestelltes Grüngut wird nicht nachträglich abgeholt. Die Nutzung durch gewerbliche Betriebe ist nicht gestattet.
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat Abholtermine für jede einzelne Straße festgelegt. Hier die Übersicht.
Im Zusammenhang mit der Grüngutabholung bittet die Stadt Rosenheim alle Eigentümer, ihre Grundstücke auf überhängende Gehölze zu kontrollieren und Hecken, Sträucher und Bäume auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Freizuhalten ist ein Bereich von 2,50 m über Gehwegen sowie 4,50 m über Fahrbahnen. Außerdem ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht durch die Anpflanzungen verdeckt werden.
Für alle Fragen zur Grüngutabholung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umwelt- und Grünflächenamts (Tel.: 365-1692) oder des Baubetriebshofs (Tel.: 365-1766) zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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