Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die beiden 15-jährigen aus dem Landkreis München waren mit ihren Fahrrädern samt Angelausrüstung an die Mangfall geradelt und versuchten dort ihr Angelglück. Bei der Kontrolle hatten sie bereits zwei Fische gefangen. Das Problem an der ganzen Sache war jedoch, dass sie nicht über die erforderliche Erlaubnis zum Angeln verfügten, welche an allen öffentlichen Gewässern in Bayern erforderlich ist. Das Fischereirecht in dem Bereich der Mangfall wird durch einen privaten Pächter ausgeübt.
Die beiden Jugendlichen zeigten sich nach Belehrung der Polizei einsichtig, erhielten einen Platzverweis und radelten wieder nach Hause. Nichts desto trotz müssen sie nun mit einem Strafverfahren wegen Fischwilderei rechnen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Holzkirchen / Beitragsbild: Symbolfoto re)
0 Kommentare